Hm, das hört sich so an als ob das nach Tagesform des Prüfers geht. Ist ja wohl immer unterschiedlich. Sehr komisch
Der KFKA-Thread • kurze Frage, kurze Antwort
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Eigentlich sollte das aus den Teilegutachten im Bereich "Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen" hervorgehen.
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Bei mir steht: „Bei nächster Gelegenheit“.
Hat sich somit noch nicht ergeben. Bei der HU ein Jahr später hat es keiner reklamiert.
SPS-Street
Spurplatten
andere Felgen
Bei mir gab es dafür bei der nächsten Hauptuntersuchung keine Plakette vom TÜV! Die haben mich dann erstmal zum Straßenverkehrsamt geschickt, dass gleich neben an ist.
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Bevor man nochmnal zum Amt dackeln darf, weil die den Brief sehen wollen, nimmt man ihn halt sicherheitshalber mit.
Manro und ich haben gleiches Setup (K-Tec und 30/40er Platten) von Zymexx verbauen lassen, demnach müßten auch die Einträge im TÜV-Abnahmeformular gleich sein.
Ich schaue es mir gleich mal an, liegt natürlich im Handschuhfach (Kofferraum).
Ich war noch nicht beim Amt und bei einer Kontrolle der Rennleitung vor ein paar Wochen war der Zustand des Wagens von keinerlei Interesse...gelobt sei nur dezente Tieferlegung, Stock-Optik, -Sound, -Felgen und -Reifen...
PS:
es ist eine 19.2 Abnahme und eine "Zuteilung der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug durch die zuständige Zulassungsbehörde ist erforderlich" => heißt im Klartext, es existiert somit derzeit keine Betriebserlaubnis und die "Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich".
na gut, hab bald Urlaub, dann werde ich das angehen.
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Ich habe den Eindruck, dass "je neuer Fahrzeug und Fahrwerk", die Möglichkeiten nach § 19 (3) immer mehr beschränkt werden und die Fahrwerkshersteller sich es da einfacher machen oder es schwerer gemacht bekommen (keine Ahnung welche Auflagen die zu erfüllen haben, Kombinationsänderungen nach § 19 (3) im Gutachten als ausreichend zu erachten).
Vor 10 Jahren stand fast noch in jedem Zubehörgutachten eine § 19 (3) Möglichkeiten beschrieben. Auch in Kombination mit anderen Teilen (Rader / Spurverbreiterungen). Jetzt finde ich das immer weniger.
Tein Flex Z + abweichende Rad/Reifen --> § 19 (2) / § 21 & Erteilung neue BEEbenso bei KW V3 + abweichende Rad/Reifen
Ebenso Öhlins + nicht ansonsten serienmäßige Autos
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Wenn eine Einzelabnahme erfolgt ist, MUSS die Eintragung durch die Behörde unverzüglich erfolgen, da diese erst die Betriebserlaubnis wiedererteilt. Das ergibt sich so auch aus dem Wortlaut des §19 Abs. 2 StVZO.
Alles andere ist nicht korrekt und höchstwahrscheinlich ein Fehler des Prüfers. Im Falle einer Kontrolle oder geschweige denn eines Unfalls könnte sowas natürlich unangenehm werden, auch für den Prüfer.
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Hach das ist schon herrlich, wie das hier immer in regelmäßigen Abständen wieder und wieder diskutiert wird.
Und täglich grüßt das Murmeltier!
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Hach das ist schon herrlich, wie das hier immer in regelmäßigen Abständen wieder und wieder diskutiert wird.
Und täglich grüßt das Murmeltier!
Fast schon so ikonisch wie die Diskussion ST vs. Roadster.
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Fast schon so ikonisch wie die Diskussion ST vs. Roadster.
Da gibt es nichts zu diskutieren! Fakten sind Fakten!