Der KFKA-Thread • kurze Frage, kurze Antwort

  • Holger, warum haste mich nicht gefragt? Son Brief besorgt der Händler von der Bank für ca. 12 € dann machste den Eintrag und der Händler schickt den dann zurück...

    Also am besten schon mal überlegen was noch alles gemacht werden soll :thumbsup: damit sich der Briefversand auch lohnt....

    Ich habe erst letzten Monat mein Fahrwerk mit Spurplatten vom TÜV abnehmen lassen, dazu war der Brief NICHT erforderlich.
    Eintragen in die Papiere sollte aber zeitnah erfolgen.

  • Es steht i.d.R. auf dem Prüfbericht, ob man die Eintragung unmittelbar oder bei Gelegenheit durchführen lassen muss.

    • G184 Homura (EZ 4/24) in Machine Grey, KW V3 Clubsport, IL Fahrwerkstreben komplett, H&R Spurplatten, Michelin Pilot Sport 5, Fox Endschalldämpfer (einseitig, 1 x 90 mm), Cravenspeed Door Bushings. Für Trackdays: Rota Grid 2 (8x17 ET35) mit Toyo R888R (235/40/17).
    • Caterham Super Seven SV mit Vollausstattung, Einzeldrosseln und BBS-Felgen.
    • VW Golf 7 GTI Clubsport mit Stage 1 Mapping (350 PS/430 Nm), do88 Turbo-Inlet und Pipercross Filter.
  • Eintragen in die Papiere sollte aber zeitnah erfolgen.

    Es gibt Änderungen nach § 19(3) StVZO, die unverzüglich in die Fahrzeugpapiere übernommen werden müssen (z.B. Änderung der Leistung, Höchstgeschwindigkeit, Emissionsklasse, Abmessungen, Gewicht...) und welche, bei denen das bei "nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren" (z.B. i.d.R. Fahrwerk, Spurplatten, Spoiler, ...) ausreichend ist.

    Ein Gutachten nach § 19(2) StVZO dient zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis. Damit muss man auch unverzüglich zur Zulassungsstelle, da die Betriebserlaubnis des Autos ja erloschen ist (gerne bei Gewindefahrwerk + Platten und/oder Räder der Fall) und man sonst entsprechend ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist.

  • aber: nicht alles muss überhaupt im Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen werden. Nur das, was dort in den Feldern steht müsste bei Änderung auch im Brief korrigiert werden. Hubraum, Leistung oder Kraftstoffart (wenn du den auf Diesel umrüstest) müssten im Brief geändert werden. Farbe steht auch drin, müsste wohl theoretisch bei Umlackierung auch geändert werden? Weiß ich gar nicht.

    Aber alles am Fahrwerk wird grundsätzlich nur im Schein (ZB Teil I) eingetragen. Damit ist der Brief dafür überhaupt nicht erforderlich. Und nur der liegt ja bei der Bank. Den Schein braucht er ja selbst.


    Daher auf die ursprüngliche Frage:

    Hallo, würde gerne ein K-Tec Street Fahrwerk in Verbindung mit Spurplatten und Serienfelgen einbauen. Wie sieht’s mit der Eintragung aus? Muss man das nach der Abnahme durch den Tüv auch direkt beim Strassenverkehrsamt in den Brief eintragen lassen, oder reicht es die Dokumente die man vom Prüfer bekommt mitzuführen?

    Im Gutachten selbst steht mit drin, ob die Eintragung unverzüglich oder bei nächster Gelegenheit erfolgen muss. Unverzüglich heißt quasi so viel wie du darfst nur noch von der Werkstatt nach Hause und zur Zulassungsstelle mit dem Auto fahren. Wobei da in Gegenden wie Berlin, wo man teils monatelang auf so einen Termin warten muss, auch eher mal ein Auge zugedrückt wird. Bei nächster Gelegenheit heißt im Prinzip "wenn du das nächste mal sowieso auf der Zulassungsstelle" bist. Ist also faktisch ein Freifahrtschein, notfalls auch über mehrere Hauptuntersuchungen hinweg.

    Der Brief (der bei der Bank liegt) wird für die Eintragung eines Fahrwerkes nicht benötigt. Dafür wird nur der Schein benötigt, den du ja hoffentlich hast.

  • Erstmal danke für die zahlreichen Infos. Also wird tatsächlich nur der Fahrzeugschein benötigt. Ob ich sofort oder bei nächster Gelegenheit die Eintragung darin vornehmen lassen muss steht dann im Gutachten. So habe ich das jetzt richtig verstanden?

  • Erstmal danke für die zahlreichen Infos. Also wird tatsächlich nur der Fahrzeugschein benötigt. Ob ich sofort oder bei nächster Gelegenheit die Eintragung darin vornehmen lassen muss steht dann im Gutachten. So habe ich das jetzt richtig verstanden?

    Die Kombination aus Fahrwerk und Distanzscheiben erfordert eine Abnahme nach §19(2), daher muss die Änderung der Papiere unverzüglich erfolgen (siehe Ausführungen von MHMX-5).