Bei den G184 gibt’s kein „Ablaufdatum“… die sind weiterhin zulassungsfähig - Mazda hat den 2.0 wimre eher freiwillig vom Markt genommen wegen der verschärften Abgasbedingungen, die eine nochmals höhere CO2-Kompensation nach sich ziehen.
Der KFKA-Thread • kurze Frage, kurze Antwort
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Ich hatte ja schon berichtet, daß ich in Verhandlung mit meinem FMH bin, zwecks Neuwagenkauf. Was mich wundert: Der in Frage kommende MX ist ja noch auf dem Schiff. Ich dachte , alle 2Liter müsten bis zum 31.08.erstmals zugelassen sein,danach gäbe es keine Möglichkeit mehr? Der FMH konnte nichts weiter dazu sagen. Hat jemand von Euch nen Plan?
moin,
das was du meinst sind die neuen Sicherheitsvorschriften ISA, die ab dann gelten und Lagerautos ohne diese Technik mussten vorher nach schnell angemeldet werden. Die MX5 auf dem Schiff erfüllen ja diese Voraussetzungen, da geht es jetzt nur noch darum das die 2.0 wegen dem Flottenverbrauch so hoch besteuert werden, das diese Fahrzeuge deutlich teurer werden/wurden und dadurch ggf. nicht mehr verkaufbar werden, daher die Entscheidung was rechtzeitig bestellt wurde wird noch geliefert, danach halt keine 2.0 MX5 in die EU.
auf bald
Gruni
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Ich denke TTempodrom bezieht sich auf Euro 6e was (lt. meinen Informationen) ab 01.09.2024 nicht mehr zulassbar ist.
Der 184er ist ja noch ein Euro 6d-Motor, der 132er ein 6e-Motor. -
Also diese Information mit dem 01.09 hab ich auch von meinem Händler bekommen. Die Aussage war: Was am 01.09 nicht angemeldet ist wird teuer (so sinngemäß).
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Mein Händler sprach davon, dass die 2.0L Maschinen bis 01.11.24 zugelassen werden
könnten. 🤔 Keine Ahnung ob das jetzt fundiertes Wissen oder Geplapper war.
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Na dann - wieder mal geballtes Halbwissen
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Ja, auch von meiner Seite. Ich hab meinen Verkäuferkollegen heute mal drauf angesprochen und tatsächlich: es gibt eine Ausnahmegenehmigung vom KBA bis zum 31.08.2025.
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War ja eigentlich klar, Deutschland kann doch gar nicht mehr ohne Ausnahmen 🤯
Irgendeiner jammert immer und wedelt ggf. mit Arbeitsplatzverlust, Gewinnverlust Steuerabwanderung u.v.v.v..a.
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Ja, auch von meiner Seite. Ich hab meinen Verkäuferkollegen heute mal drauf angesprochen und tatsächlich: es gibt eine Ausnahmegenehmigung vom KBA bis zum 31.08.2025.
Gilt das auch für A?
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Die Ausnahmegenehmigungen, die wir hier haben sind vom KBA für Deutschland erteilt worden. Da musst du deinen Händler fragen, ob das Amt in Österreich das auch erteilt hat.
Es ist auch für jedes Fahrzeug jeweils eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden und nicht pauschal für den Fahrgestellnummernbereich x-y