Der KFKA-Thread • kurze Frage, kurze Antwort

  • Bei neueren Zulassungen scheint es online recht einfach sofort zu gehen:


    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

  • Zum Abmelden benötigt Dein Freund den Brief, die Nummernschilder und seinen Perso. Solltest Du für Deinen Freund Abmelden, dann noch eine Vollmacht von ihm.

    Der Käufer benötigt zur Ausfuhr allerdings auch den Brief und am Besten den Kaufvertrag.

    Da sich das beißt, erst abmelden und dann an den Käufer übergeben.

    BTW darf Dein Freund am Tag der Abmeldung noch bis 0 Uhr mit dem Auto fahren, da Steuern und Versicherung für diesen Tag noch bezahlt sind.

  • Zum Abmelden benötigt Dein Freund den Brief

    Der Brief, also Zulassungsbescheinigung Teil II ist für das abmelden nicht notwendig.

    Steht auch so auf der ADAC Seite.

    Rheinländer aus Leidenschaft!


    ND3 G184 Exclusive-Line - aero-grey - LED-Stripe an den Rückleuchten - Ulter Endtopf 2*80mm rechts - aufgepolstertes Lenkrad

  • Ja das stimmt, habe im letzten Dez. den alten BMW meines Sohnes bei einem Essener Zulassungsdienst abmelden lassen. Die wollten sogar noch nicht mal eine Vollmacht, aber mein Geld für diese Dienstleistung. Die haben das Online gemacht. Und man braucht nur die ZulBesch. Teil II dazu.

  • Korrekt, hatte mich verlesen. Brief wird nicht benötigt, deshalb würde es funktionieren.

    Persönlich würd ich aber ein auf mich zugelassenes Fahrzeug nicht abgeben, erst recht nicht ins Ausland.

  • Ja das stimmt, habe im letzten Dez. den alten BMW meines Sohnes bei einem Essener Zulassungsdienst abmelden lassen. Die wollten sogar noch nicht mal eine Vollmacht, aber mein Geld für diese Dienstleistung. Die haben das Online gemacht. Und man braucht nur die ZulBesch. Teil II dazu.

    Teil I meinst du, als Fahrzeugschein!

    Rheinländer aus Leidenschaft!


    ND3 G184 Exclusive-Line - aero-grey - LED-Stripe an den Rückleuchten - Ulter Endtopf 2*80mm rechts - aufgepolstertes Lenkrad

  • Deshalb Reihenfolge beachten.

    Solange du (Besitzer) Eigentümer des Autos bist, kannst damit machen was du willst.

    Also erst zur Zulassungsstelle, und abmelden.

    Danach verkaufen.

    Das ist weder kompliziert noch gefährlich, und es tut such nicht weh.

    Einmal editiert, zuletzt von Wums () aus folgendem Grund: Besitzer = Eigentümer