zu #914
Alles anzeigenTÜV rief heute natürlich nicht zurück
zu Punkt 2 kann ich schon mal sagen das der Text vom Gutachten bezüglich Reifenmarke vom TÜV beim AMT beim Eintragen in den
Fahrzeugschein ignoriert wurde.
Es wurde alles in den Schein übernommen mit Felgen und Reifengröße usw. aber NICHT die Marke - so muss es sein - somit würde nichts gegen Winterreifen mit der selben Dimensionen sprechen.
harkpabst zu Punkt 1 es steht tatsächlich ,,zu 15: A. GEN. VUH 215/35R18" usw.
A.GN. = Auch genehmigt ?! Wenn ja, dann müssten die Felgen ab Werk AUCH mit Winterreifen 205/45R17 (wie es im Schein schon steht) auch ohne Eintragen möglich sein im Gutachten vom Fahrwerk
stehen Sie nämlich auch wie du schon schreibts dabei steht auch ,,keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen usw. und sind extra aufgeführt.
Fahre aber am MO mal bei TÜV vorbei und frage was A.GEN. heißt und ob das die Polizeikonrtrolle dann auch weiß haha
Danke euch alle schon mal allen LG und ein schönes WE
nach Rücksprache mit dem TÜV kann ich obigen Post bestätigen.
Weder Wintereifen auf den eingetragenen Felgen müssen zusätzlich eingetragen werden wenn sie die selbe Dimension wie die Sommerreifen haben. (war ja aber schon klar)
Höchstgeschwindigkeit spielt KEINE Rolle so der TÜV nur der Rest.
Felgen ab Werk mit Reifen wie es im Schein steht müssen NICHT extra eingetragen werden da der Prüfer so freundlich war und schrieb wie oben erwähnt: auch genehmigt ! (A.GEN.)da im Gutachten nichts gegen die Felgen und Reifen ab Werk spricht. Der Kollege meinte da hat er mitgedacht.