EG und ECE sind nicht ganz das Gleiche. ECE gilt auch über Europa hinaus, z.B. auch in Japan ("E43"). EG hat kleine Buchstaben, also zB "e1", ECE große Buchstaben zB "E1" vor der Typgenehmigungsnummer. EG wird meines Wissens nach aber kaum noch genutzt für Neuansträge, da die fußenden Regelungen großteils identisch sind.
Und natürlich gibt es wieder für alles Ausnahmen in Spezialfällen
Wen das im Detail interessiert, der kann eine 2-3 mal jährlich stattfindende Schulung beim KBA buchen