Man sollte das doch schon aus Eigeninteresse machen lassen.
In meinem Fall, war im Dunkeln nur Instrumentenfahrt möglich, weil nur noch 20 m vor dem Auto vernünftig ausgeleuchtet wurden.
Ja. Sowas sollte aber spätestens bei der Abnahme durch den Sachverständigen auffallen und moniert werden. Die korrekte Abhängigkeit von der Beladung wird hier aber nicht geprüft und deshalb durch den Anlernvorgang sichergestellt.