Der KFKA-Thread • kurze Frage, kurze Antwort

  • Mir ist nicht bekannt, dass diesbezüglich ein Mangel im Mangelbaum existiert. Ich (!) werte das, wenn die Manschette noch irgendwie vorhanden ist, mit einem Hinweis oder einem geringen Mangel.


    Zum Vergleich: Eine eingerissene Manschette am Lenkgetriebe ist per Definition ein geringer Mangel, eine Achsmanschette mit leichtem Fettverlust oder mangelhafter Befestigung ebenfalls. Ersteres kann dafür sorgen, dass Schmutz in die Lenkung gerät (nicht schön), zweiteres ist ein Umweltproblem (noch unschöner hierzulande). Dagegen ist die Staubmanschette am Dämpfer peanuts.

    Falls du ungünstigerweise an jemanden gerätst, der das als erheblichen Mangel wertet, hast du vier Wochen als Nachkontrollfrist. HU am 02.11. -> Nachkontrolle bis einschl. 02.12.