SPS street - Einstellungen & Diskussionen

  • Wenn ich richtig bin hat der freundliche Dekra Prüfer der den Einbau bei mir abgenommen hat einfach den Textvorschlag aus dem Gutachten übernommen.

    Verschränkungstest oder gar die Scheinwerferhöhe kontrollieren gab's übrigens nicht ;)

  • Ich dachte nur 80mm wie die Kante der Grube beim Tüv? (die ich mit dem H&R NC mit dem Motorhilfsrahmen schon angekratzt hatte). Fürs Nummernschild gabs noch ein Maß.


    Grüße

    Nö, die 110 mm sind richtig - https://www.autozeitung.de/tie…att-751-stvzo-112219.html

  • Na toll, dann kann man mein Auto jetzt stilllegen oder wie? ...Aktuell "punktuell" 7,5cm.

    Wobei ich die 800mm Breite in dem Link nicht verstehe. Das könnte ich mittig evtl. Gerade so schaffen.....also die 110mmm (eher 100)

  • Wenn Du ein Kantholz auf die Straße legst, dass 800 mm breit und 110 mm hoch ist, dann musst Du eine Stelle unter dem Auto finden, mit der Du da noch darüber kommst.

    D.h. andersherum, dass die Bodenfreiheit im Bereich der Räder, Radaufhängungen etc. geringer sein darf, aber in der Mitte die 110 mm erreicht werden müssen.


    Was steht denn in Deiner Eintragung? 75 mm wäre theoretisch tatsächlich nicht eintragungsfähig.

  • mir hat der TüV Wob gesagt, wenn ich nicht über die Grube gekommen wäre, hätte ich ein Problem ;)

    Mein 350mm Radhaus ND mit Street hat ja jetzt schon nur 120 zum Hilfsrahmen.

    Grüße Andreas

  • Die 110 mm sind nur eine Empfehlung an die TÜV Prüfer und nicht Gesetz. Er kann auch anders entscheiden.;)

    Wie man so schön sagt, ist es empfohlen in einem offiziellen Merkblatt und damit „Stand der Technik“. Wenn es schief geht, steht der Prüfer ggf. in der Bütt und daher werden sich wohl die meisten daran halten. Wenn man sein Auto noch normal nutzen möchte, dann ist das Maß auch nicht so furchtbar unsinnig ;) . Es orientiert sich nämlich an den Vorschriften für bauliche Gegebenheiten im Straßenverkehr und soll sicherstellen, dass man normal durch kommt, ohne hängen zu bleiben.

    Fürher kannte ich mal 90 mm, die häufig noch akzeptiert worden sind.

  • Wenn was schief geht?

    Aufsetzen kann ich mit jeder Höhe, je nach Situation.

    Bestimmte Bodenfreiheit wird der Prüfer sichlich einhalten. Aber ob das jetzt bei einer sauberen Vorführung 9, 10 oder 11 cm sind, wird ihn nicht wirklich interessieren.


    Noch zum Nachdenken.

    Der ND hat je nach Motorisierung (entsprechend Reifen 16/17 Zoll) eine serienmäßige Bodenfreiheit von 125 bis 135 mm. Dementsprechend dürfte ich den G131/132 um 15mm tiefer legen und den G160/184 um 25 mm. Wenn sich jetzt alle Prüfer an die 11 cm halten würden, wäre das Thema SPS Steet oder einfach nur Tieferlegungsfedern Geschichte. ;)

  • Wenn Dir der Prüfer 60 mm einträgt und Du dann im normalen Straßenverkehr irgendwo hängen bleibst, dann ergeben sich da durchaus Haftungsrisiken für den Prüfer.

    Ich hatte schon gemerkt, wie viele sich mit einer §21 für eine andere Feder, die nicht im Gutachten steht, schwer tun. Da gibt es die Alternative brav alles so wie in den Merkblättern zu machen und sich keine Gedanken zu machen, oder selber nachzudenken und ggf. auch die Verantwortung dafür zu übernehmen. Ich hatte zuletzt das Gefühl, dass letzteres nicht so furchtbar verbreitet ist.