SPS street - Einstellungen & Diskussionen

  • Tausend Dank!!!!!!!!!!!!!!!! Auch für die Geduld mit mir :)


    Ich denke ich habs jetzt tatsächlich verstanden. Aber ebenfalls sicher ist jetzt auch das der "Fachmann" bei dem ich war ebenfalls keine Ahnung hat zumindest nicht vom MX5.


    Stehe auch bereits in Kontakt mit Reifen Steinmetz - habe natürlich erwähnt das er hier empfohlen wurde - glaube er fühlte sich ein bisschen geehrt. Wenn ich das zeitlich schaffe fahre ich Morgen dahin


    ansonsten nächste Woche. Auch für den Tip nochmals vielen Dank.


    Und ganz ehrlich auch wenn hier natürlich alle Typen von Forenuser vertreten sind - einfach nur klasse soviel wirklich hilfreiches Fachwissen in geballtern Form zu bekommen und soviele freundliche


    Menschen zu "treffen" Daumen hoch!!!!!!!!!!!!

    MX5 ND BJ.2018 G184 (No SL) SPS Street FW, Motec Ultralight, Invidia Q300 ab Kat, I.L. Shortshifter Kit(Version 2) I.L. MS Ansaugrohr, Doppeliridum Kerzen, Versatuner Stage 1 FAb9 Software,Alu Domstrebe vo + hi, Gegenplatte weiß lackiert, Unterboden Streben I.L. MS(nur die beiden die auch orig. dort sind) , Schwarze Typenschilder, Lenkrad und Schaltumrandung Schwarz, Cone Antenne, LED Innenraum + Kofferraum ..... dabei wollte ich eigentlich garnix machen:saint::saint:

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  • Hatte eigentlich irgendwer Probleme mit der Eintragung ?

    Ich habe gelernt, dass der TÜV mittlerweile sogar das Vermessungsprotokoll sehen will und wenn ich oben sehe, dass bei der geringsten Standhöhe schon 8 min Nachlauf stehen, müsste es ja bei noch niedrigerer Standhöhe noch mehr sein oder ist denen das egal ?

    Wie sind die Grenzwerte für Sturz und Spur ? Ist das ernsthaft der eingetragene Wert plus minus 3% ?

    Oh Sorry, glaub den Tip darf ich hier gar nicht geben, oder? Natürlich rufe ich niemanden auf sein Auto TÜV untauglich zu machen!!!


    Hab die Zeilen gelöscht.


    Ich musste wie beschrieben einmal zurück nach Hause wegen minimalem Schleifen bei Achsverschränkung und vollem Lenkeinschlag (das war noch vor besagter bzw. falsch durchgeführter Achsvermessung)


    Und bei mir wurde eine neue Fahrzeughöhe von 118cm eingetragen.

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  • Ronotto Öhm, muss ich mir Sorgen machen wenn ich bei Asiana direkt an Saunaclub gedacht hab :D:D:D:D


    Pöser Andy :)


    Ähm, ja - also klar hab ich da Bock drauf - fühle mich geehrt :)

    MX5 ND BJ.2018 G184 (No SL) SPS Street FW, Motec Ultralight, Invidia Q300 ab Kat, I.L. Shortshifter Kit(Version 2) I.L. MS Ansaugrohr, Doppeliridum Kerzen, Versatuner Stage 1 FAb9 Software,Alu Domstrebe vo + hi, Gegenplatte weiß lackiert, Unterboden Streben I.L. MS(nur die beiden die auch orig. dort sind) , Schwarze Typenschilder, Lenkrad und Schaltumrandung Schwarz, Cone Antenne, LED Innenraum + Kofferraum ..... dabei wollte ich eigentlich garnix machen:saint::saint:

  • Oh Sorry, glaub den Tip darf ich hier gar nicht geben, oder? Natürlich rufe ich niemanden auf sein Auto TÜV untauglich zu machen!!!


    Hab die Zeilen gelöscht.

    Das war ganz bestimmt nicht als Reaktion auf deinen Beitrag gemeint. Jede Erfahrung hilft, gerade in so einem Thema.

    Und bei mir wurde eine neue Fahrzeughöhe von 118cm eingetragen.

    Das ist schon das nächste Problem. Manche Prüfer/Sachverständigen/Gutachter tragen eine Fahrzeughöhe ein. Andere den Abstand Radnabe zu Kotflügelkante. Wiederum andere den Abstand von der unteren Befestigungsschraube zum Federteller oder gar die Bodenfreiheit. Leider sind sie da vollkommen frei. Wenn sie vernünftig sind. Halten sie sich an die Empfehlung des Fahrwerksherstellers, welchen Nachtrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I sie in ihre Abnahme schreiben. Müssen sie aber eben nicht.


    Als Kunde würde man sich wünschen, dass sie den erlaubten Einstellbereich bestätigen, aber das dürfte nur selten vorkommen. Beim Verschränkungstest gibt es aber meist kein Pardon: Was schleift ist nicht zulässig. Und das kann von Felge zu Felge (ja, fachsprachlich eigentlich "von Rad zu Rad"), von Reifen zu Reifen und letztlich sogar von Auto zu Auto unterschiedlich sein.

  • Beim Verschränkungstest gibt es aber meist kein Pardon: Was schleift ist nicht zulässig.

    Wobei das bei dem ganzen Dilemma ja noch das sinnvollste ist.

    Dagegen sage ich überhaupt nichts.

    Aber ich hab heute hier beim TÜV angerufen und da sagen die Trottel ganz klar, es müssen die Vorgaben vom Fahrzeughersteller bei der Achseinstellung eingehalten werden.

    Völlig bescheuert, allein schon weil die sich auf das Serienfahrwerk beziehen.

  • Da das kein Prüfer mit bloßem Auge erkennt, spielt die Fahrwerks- Einstellungen (natürlich darf nichts schleifen) überhaupt keine Rolle. Es sei denn, man sieht auf den ersten Blick, dass unheimlich viel Sturz (wie meistens bei den BMWs zu sehen) eingestellt ist und somit mit bloßem Auge sichtbar ist.

    Oder glaubt ihr wirklich, der Prüfer macht eine Achsvermessungsüberprüfung. ;)