Falschparken und behindern des fliessenden Verkehrs mit Carsharing- Fahrzeug

  • Ich weiß natürlich nicht, ob Jens orientierungslos war, vergesslich....


    Aber es gibt für das "Verschwinden" des Autos auch eine ganz banale Erklärung.


    Die Firma, in der mein Kumpel gearbeitet hatte, hatte einen Servicevertrag mit einem Car-Sharer. Die sind durch's Stadtgebiet und haben die Autos "eingesammelt" für Reinigungs- und kleinere Servicearbeiten. Danach wurden die Autos wieder im Stadtgebiet abgestellt/bzw. abgeholt.


    Ob's so war, kann nur der Vermieter wissen.

  • Es haben mehrere Leute Zugang zu diesen Fahrzeugen.

    Ja, richtig, aber die Zugangsdaten für das Fahrzeug sind personalisiert und dürfen auch nicht weitergegeben werden, hier mal ein Auszug einer AGB
    Zitat
    Jeder KUNDE erhält ein personalisiertes Zugangsmedium (Kundenkarte) und/oder Zugangsdaten, die nach Setzen einer Kunden-PIN und in Kombination mit einer Smartphone-Applikation ebenfalls den Zugang zu Fahrzeugen mit eingebauter Zugangstechnik ermöglichen. Eine Weitergabe des Zugangsmediums, der Zugangsdaten und/oder der Kunden-PIN ist nicht gestattet, der KUNDE verpflichtet sich, insbesondere seine Zugangsdaten und Kunden-PIN strikt geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen......



    Ganzer Text


    Ich vermute einmal, dass das bei andereen Anbietern nicht viel anders aussieht.


    Mit diesen Zugangsdaten kann somit festgehalten werden wer, wann, wo, wie lange... das Fahrzeug hatte. Es ist somit im Prinzip nichts anderes als ein elektronisches Fahrtenbuch. Alles andere wäre auch gar nicht möglich und ist im Prinzip bei jedem Mietfahrzeug so.


    Was haben wir also:
    2 Ordnungshüter, die die Verkehrsordnungswidrigkeit anzeigen und
    1 Fahrzeughalter, der genau eingrenzen kann, wer das Fahrzeug zur fraglichen Zeit fuhr/bzw. abgestellt hat.


    Weiterer Lesestoff:
    https://www.tagesspiegel.de/mo…r-richtwert/11069046.html



    Im Übrigen kann bei 20 Euro nicht mal gemeckert werden (wenn es dabei bleibt), einige Carsharer hauen nämlich auch ihre Verwaltungsgebühren zusätzlich rauf.


    https://www.welt.de/finanzen/v…n-fuer-den-Mietwagen.html


    https://www.autozeitung.de/car…buehren-kosten-76187.html

  • Hier auch noch ein ordentlicher Artikel, der ein bisschen tiefer geht.


    Zitat
    Auswirkungen hat diese Sachlage auch auf den Umgang mit Anhörungsbögen im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hier ist der Carsharing-Anbieter regelmäßig gehalten, die sich aus der Zuordnung des einzelnen Fahrzeugs zum Carsharing-Nutzer ergebenden personenbezogenen Daten im Rahmen der Anhörung den Ordnungsbehörden weiterzugeben.


    Ganzer Text

  • Die AGBs des Vermieters sind eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Vermieter und Nutzer. Das Ordnungsamt interessiert sich dafür nicht. Es wird auch keinen Richter geben der wegen eines Parktickets eine Hausdurchsuchung beim Vermieter anordnen wird.


    Wenn der Betroffene angibt nicht der Fahrer gewesen zu sein der das Auto falsch geparkt hat wird das Verfahren gegen den Betroffenen in der Regel eingestellt.

  • Schon klar mit den AGB und den zivilrechtlichen Auswirkungen.


    Aber wieseo gehst du davon aus, dass der TE nicht der Fahrer war?


    Der einzige Hinweis ist doch, dass nicht geglaubt wird, dass das Fahrzeug ~7 Stunden nicht angemietet wurde. Laut Vermieter ist der letzte Fahrer eindeutig feststellbar, deshalb gab's ja auch Post vom Polizeipräsidenten.


    Möglich wäre es also: Der TE kann das Fahrzeug um 12:40 völlig korrekt geparkt haben. Da das Fahrzeug aber nicht angemietet wurde, trat dann in den Abendstunden ein Halt-/Parkverbot in Kraft und somit stand das Fahrzeug "falsch".


    Können wir nicht beurteilen.


    Zwar wird angegeben, dass das Fahrzeug schon vorher nicht mehr da stand, weil er es sonst wieder angemietet hättet, aber es drängt sich zumindest der Verdacht auf, dass er sich nicht sicher ist, wo genau das Fahrzeug überhaupt abgestellt wurde.
    Zitat
    Ich weiß noch nicht mal mehr, ob ich das überhaupt an der angegebenen Stelle abgestellt hatte...


    Bleibt also tatsächlich nur die Möglichkeit, dass ein unbekannter Dritter das Fahrzeug zwischenzeitlich nahm. Was hätte aber der Vermieter davon, eine Falschangabe zu machen?


    Bleibt der Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle. Er könnte das Verfahren einstellen. Aber warum? Nach den bisherigen Schilderungen sehe ich dafür keinen Grund.

  • Aber wieseo gehst du davon aus, dass der TE nicht der Fahrer war?

    Das hat er indirekt so in seinem Eröffnungsbeitrag geschrieben. Er meinte er hätte den Wagen auf keinen Fall verkehrsbehindernd dort geparkt.


    Du kannst natürlich recht haben wenn dort zeitabhängige Halteverbote stehen. Dann liege ich natürlich falsch. Da sollte der TE schauen ob er das gewesen sein kann.

  • Das ist ja immer so bei einem lockeren Gedankenaustausch, dass nicht immer alle Details bekannt sind und somit eher alles in Vermutungen endet.


    By the way...


    Ein sehr guter Kumpel holt sich auch ab und zu mal so'n Carsharing-Wagen und fotografiert das Auto mit dem Handy, bevor er losfährt und wenn er es abstellt. Seine Angst ist aber weniger ein Falschparkproblem, sondern die Angst, wenn das Auto durch andere beschädigt wird und er dann unnötig Stress bekommt (z. B. Parkrempler mit Unfallflucht). Bis jetzt hat er es noch nicht gebraucht ...

  • Hab ne Weile gebraucht um alles zu lesen.


    Ob ich der Fahrer war: wenn ich das Auto ordnungsgerecht um 12:40 abgestellt habe, ja. Was danach mit der Kiste passiert ist, ob jemand das Teil (?) nach hinten geschoben hat auf die Straße, ob jmd anders das Fahrzeug bewegt hat? Man ist hier den carsharing unternehmen ausgeliefert. Und gerade dieses, hat ständig Probleme mit schließen, öffnen und co.! Funktioniert nie wirklich zuverlässig.


    Mir geht es, wie gesagt, nicht um 20 Euro, falls ich es gewesen sein sollte. Das ist eher eine Prinzip-Frage, ob man 7 Stunden nach abstellen des Fahrzeugs noch verantwortlich ist dafür; ob das Unternehmen einem nicht lückenlos anmietzeiten danach durchgeben muss, denn schließlich können die viel behaupten, aber wie auch schon erwähnt wurde, kann es ggf. Auch ein Mitarbeiter gewesen sein, der das Auto aufgeladen oder gereinigt hat...und und und.


    Ich werde in Zukunft jedenfalls nur noch mit Fotos den anstellige verlassen.


    Danke euch für die konstruktive Diskussion. Paar Punkte an die ich noch nicht gedacht hatte, wieder da erwähnt. :thumbup:


  • Das ist eher eine Prinzip-Frage, ob man 7 Stunden nach abstellen des Fahrzeugs noch verantwortlich ist dafür; ...

    Es hat sich bei den Car-Sharern so etwas wie eine "48 Stunden-Regel" etabliert. Wenn innerhalb dieser Zeitspanne das Fahrzeug nicht wieder vermietet wird, liegt das Risiko beim Vermieter. Im Detail wird das aber in den jeweiligen AGB stehen.


    Z. B. bei Sixt (unter Punkt B)


    Zitat
    Innerhalb eines ausgewiesenen Geschäftsgebietes darf der Mieter das Fahrzeug auf Flächen mit einer tages-oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschildern wie „7:00 –17:00 Uhr“ oder „Montag 6:00 –12:00 Uhr“) nur abstellen, wenn die Einschränkung erst 48 Stunden nach Abstellen des Fahrzeugs wirksam wird. Dies gilt auch für Verkehrsverbote, wie z.B. temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen


    Dadurch kann z. B. die Situation entstehen, das man das Fahrzeug am Sonntagmorgen ordnungsgemäß abstellt, es wird nicht angemietet und steht dann am Montagmorgen in der Busspur. Bingo.



    Aber das gilt auch für das eigene Auto - zumindest so ungefähr! Zwar gibt es in der StVO keine zeitliche max-Dauer für das Parken, aber gerade in der Urlaubszeit kann es passieren, dass man sein Auto völlig korrekt abstellt und dann baut das Tiefbauamt ein mobiles Haltverbot wegen Baumarbeiten auf. Hier gehen die Meinungen dahin, dass eine Drei-Tages-Frist angemessen ist, weil dies die "Vorlaufzeit" für das mobile Haltverbot ist. Zumindest aus verkehrsrechtlicher Sicht ist es ratsam, einem zuverlässigem Nachbarn die Autoschlüssel in die Hand zu drücken, dass der alle drei Tagen mal nachsieht und evtl. umparkt.


    Ganz toll, wenn der dann einen Schaden verursacht....


    Siehe auch hier