Falschparken und behindern des fliessenden Verkehrs mit Carsharing- Fahrzeug

  • Hi Markus,


    keine Ahnung, ob Du dich damit auskennst? ich versuche es einfach mal zu beschreiben, da ich nicht genau weiß, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll.


    Bei dem im Betreff genannten Fall wird mir vorgeworfen, ich hätte das — von mir zwar am Vormittag angemietete aber schon 30 min später wieder abgestellte Fahrzeug (12:40), um 20 Uhr abends falsch geparkt und so den fliessenden Verkehr (Kuhdamm) behindert zu haben.
    $1 Abs. 2, § 49 StVO; §24 StvG;--BKat. 20,00 euro


    Angeblich gibt es ein Frontfoto.
    Problem. Ich war um diese Uhrzeit zuhause und das schon seit 7 h. Und ein Carsharing auf dem Kuhdamm, das 7h an der gleichen Stelle steht, ist mehr als unwahrscheinlich.
    (Ich weiß noch nicht mal mehr, ob ich das überhaupt an der angegebenen Stelle abgestellt hatte und falls, dann sicherlich nicht so, dass es den fliessenden Verkehr behindert).
    Das Carsharing Unternehmen gibt mir keine Auskunft, wann und ob das Fahrzeug nach mir nochmal angemietet wurde. Sie haben nur meinen Namen an die Bußgeldstelle weitergeleitet…


    Was macht man denn bitte in so einem Fall. Foto existiert nicht, ich war zu dem Zeitpunkt nicht mehr der Halter des Fahrzeugs, weil schon 7 Stunden abgemeldet und meines Erachtens auch ordnungsgerecht geparkt.Wäre auch alles nicht das Thema, wenn in dem Schreiben nicht auch noch ein Verweis wäre auf "eventuell entstehende Kosten für eine Entfernung des Fahrzeugs, die gesondert berechnet werden könnten).
    Das finde ich sehr merkwürdig und ich würde eigentlich auch nie verkehrsbehindernd parken.


    Ich kann mir nur vorstellen, dass das jemand anders angemietet hat, da es nach meinem Termin nicht mehr anmietbar war, sonst wäre ich auch direkt damit wieder nach hause gefahren)
    Kann man dagegen Einspruch einlegen und lohnt sich das, oder ist das eher aussichtslos, weil 2 Polizisten als Zeuge...


    Die CarSharing Problematik hatte ich so nicht auf dem Schirm bisher.



    1000 Dank im Voraus.
    Viele Grüße
    Jens

  • Was macht man denn bitte in so einem Fall.

    Ich nehme an es ist ein Anhörungsbogen. Einfach angeben dass Du den Wagen dort nicht abgestellt hast. Der Rest ist nicht Dein Problem.


    Das Ordnungsamt schreibt aber normalerweise keine weitere Ermahnung bezüglich abschleppen rein. Ist das Schreiben auch wirklich vom Amt?

  • Hi@'Skoddy'


    ja. Das Schreiben ist von el Polizeipräsidente. Bußgeldstelle.


    Steht nur „eventuell werden anfallende abschleppgebühren besondert berechnet“. Schon Strange. laut carsharing unternehmen wäre es eindeutig mit zuordnenbar. Aber gerade in so ner Gegend wie dem Ku’damm ist es mehr als unwahrscheinlich, das das Auto 7h nicht angemietet wurde. Wäre es noch available gewesen, hätte ich es sich wieder genommen. War ja schon pre-desinfiziert ;-).


    Aber wie kann man das beweisen?
    Umpffff.

  • Du musst Deuine Unschuld gar nicht beweisen, Ganz im Gegenteil muss Dir nachgewiesen werden dass Du den Verstoß begangen hast.

    Momentan deutet eben alles daraufhin, dass er es war.


    Er hatte den Wagen laut Aussage des Betreibers zuletzt. Ist sich unsicher, wo er ihn genau hingestellt hat, und seine einzige Verteidigung ist, dass car sharing Fahrzeuge dort ja niemals 7h stehen würden....

  • Kann man in der app nicht nachsehen wo das Auto abgestellt wurde? Sry habe keine Ahnung von carsharing... oder evtl zeigt dir dein Hey das auch so an wenn es eine BT Verbindung hatte, meins merkt sich automatisch das Abstellen eines Fahrzeuges.

    Magmarot,ST,2,0,iactive,L&P Blenden,Stubby.

  • Stimmen denn die Angaben zum Fahrzeug?


    Also Kennzeichen und Fahrzeugtyp/-farbe.


    Im denkbaren Bereich wäre ein Ablesefehler des Kennzeichens, dann passen aber in der in der Regel nicht die Kennzeichendaten zum Fahrzeug.


    Ansonsten stehen die Chancen schlecht. Der Vermieter gibt dich als letzten Mieter an, zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes/der Polizei als Zeugen....

  • Wenn der Fahrer im ruhenden Verkehr nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann wird das Verfahren eingestellt. Übrig bleiben die Verfahrensgebühren. Diese trägt aber der Halter, nicht der Täter.


    Nochmal: Man muss seine Unschuld nicht beweisen.

  • Ist ja soweit richtig....


    Das Problem ist: Der Fahrer ist ja bekannt. Er glaubt es nur nicht.


    Ich persönlich glaube aber nicht, dass der Vermieter die Verfahrenskosten übernimmt, denn er hat ja den letzten Fahrer der zuständigen Behörde bekannt gegeben. Zumal die Verfahrenskosten u. U. über dem des Verwarnungsgeldes liegen.


    Der Themenersteller müsste sich jetzt mit dem Carsharer auseinandersetzen. Sollte sich herausstellen, dass dort ein Fehler vorliegt, kämen dann aber sehr ernste Fragen nach dem Abrechnungsmodus auf.

  • Der Fahrer ist ja bekannt

    Echt? Gibt es einen Zeugen der den Fahrer gesehen hat dass er das Fahrzeug dort falsch geparkt hat? Ich glaube nicht. Es haben mehrere Leute Zugang zu diesen Fahrzeugen. Wenn er den Vorwurf bestreitet wird kein Sachbearbeiter einen Bußgeldbescheid erlassen.


    Es ist richtig dass die Verfahrenskosten höher liegen. Diese gehen aber an den Halter des Fahrzeugs. Es ist nicht Aufgabe des Mieters sich u die Fahrereigenschaft und sonstige Belange des Carsharers zu kümmern.