Hi Markus,
keine Ahnung, ob Du dich damit auskennst? ich versuche es einfach mal zu beschreiben, da ich nicht genau weiß, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll.
Bei dem im Betreff genannten Fall wird mir vorgeworfen, ich hätte das — von mir zwar am Vormittag angemietete aber schon 30 min später wieder abgestellte Fahrzeug (12:40), um 20 Uhr abends falsch geparkt und so den fliessenden Verkehr (Kuhdamm) behindert zu haben.
$1 Abs. 2, § 49 StVO; §24 StvG;--BKat. 20,00 euro
Angeblich gibt es ein Frontfoto.
Problem. Ich war um diese Uhrzeit zuhause und das schon seit 7 h. Und ein Carsharing auf dem Kuhdamm, das 7h an der gleichen Stelle steht, ist mehr als unwahrscheinlich.
(Ich weiß noch nicht mal mehr, ob ich das überhaupt an der angegebenen Stelle abgestellt hatte und falls, dann sicherlich nicht so, dass es den fliessenden Verkehr behindert).
Das Carsharing Unternehmen gibt mir keine Auskunft, wann und ob das Fahrzeug nach mir nochmal angemietet wurde. Sie haben nur meinen Namen an die Bußgeldstelle weitergeleitet…
Was macht man denn bitte in so einem Fall. Foto existiert nicht, ich war zu dem Zeitpunkt nicht mehr der Halter des Fahrzeugs, weil schon 7 Stunden abgemeldet und meines Erachtens auch ordnungsgerecht geparkt.Wäre auch alles nicht das Thema, wenn in dem Schreiben nicht auch noch ein Verweis wäre auf "eventuell entstehende Kosten für eine Entfernung des Fahrzeugs, die gesondert berechnet werden könnten).
Das finde ich sehr merkwürdig und ich würde eigentlich auch nie verkehrsbehindernd parken.
Ich kann mir nur vorstellen, dass das jemand anders angemietet hat, da es nach meinem Termin nicht mehr anmietbar war, sonst wäre ich auch direkt damit wieder nach hause gefahren)
Kann man dagegen Einspruch einlegen und lohnt sich das, oder ist das eher aussichtslos, weil 2 Polizisten als Zeuge...
Die CarSharing Problematik hatte ich so nicht auf dem Schirm bisher.
1000 Dank im Voraus.
Viele Grüße
Jens