Die Heckklappe war nicht mehr zu retten?
Und die Rückleuchten?
PS. Jetzt kommen wieder die Leichenfledderer!
Die Heckklappe war nicht mehr zu retten?
Und die Rückleuchten?
PS. Jetzt kommen wieder die Leichenfledderer!
Hey,
Karai Ist tatsächlich kein Tippfehler, wurde so vom Gutachter angegeben mit dem Hinweis, dass es keine genaue Berechnung sondern ein Schätzwert ist, da die Summe so weit über dem Wiederbeschaffungswert liegt. Ein großer „versteckter“ Kostentreiber war wohl das geknickte Radhaus vorne rechts im Zusammenspiel mit der von Big-J erwähnten Ersatzteilpolitik von Mazda.
Der Motor wurde nicht von der Domstrebe sondern von der Straße aufgeschlagen. In der Motorhaube sieht man das entsprechende Loch, die Domstrebe liegt gute 20cm hinter der beschädigten Stelle. Die Airbags haben tatsächlich nicht ausgelöst. Der Überrollbügel hatte kaum Bodenkontakt und zeigt und nur ganz leichte Schleifspuren, da hat der Scheibenrahmen ganze Arbeit geleistet.
Heckklappe und Rückleuchten hätte man retten können, die waren unbeschädigt soweit ich es erkannt habe. Ich hab mich allerdings für einen Verkauf an den von der Versicherung vermittelten Aufkäufer entschieden, da ich dessen Angebot von über 6000€ recht fair fand. Vorteil für mich war hierbei dann auch die direkte Abholung vom Abstellplatz des Abschleppunternehmens. Da das Auto nicht mehr rollfähig war hätte ich einen Kran o. Ä zum Abtransport gebraucht und das hätte sich das Abschleppunternehmen bestimmt gut bezahlen lassen. Von der zusätzlichen Arbeit der Demontage, dem Verkauf der Teile und dem anschließenden Verkauf eines „zerfledderten“ Autos ganz zu schweigen. Um ehrlich zu sein hatte ich zu der Zeit damals einfach nicht den Nerv mich auch noch damit zu beschäftigen. Im Nachhinein wäre es vielleicht etwas profitabler gewesen die Einzelteile zu verkaufen, wobei ich mir natürlich auch nicht sicher hätte sein können ob die „großen Brocken“ wie Bremsanlage, Fächerkrümmer mit KAT, Sitze etc. nicht doch beschädigt wurden. Außerdem hätte ich ein schlechtes Gefühl sicherheitsrelevante Teile wie Sitze, Gurte oder Überrollbügel aus einem so verunfallten Wagen zu verkaufen, man kann ja schlecht in die Teile hineinsehen und sagen das sie tatsächlich noch zu 100% in Ordnung sind.
verständlich, daß Du da einfach nur einen Schluß Strich ziehen wolltest... mich hatte einfach nur extrem gewundert, wie man einen MX-5 mit 100.000,-- beziffern kann, das wäre nichtmal meiner wert
Natürlich hast du recht, das Fahrzeug so an den Verkäufer zu verkaufen. Habe ich 2019 bei meinem Totalschaden auch gemacht. Allerdings konnte ich vorher nochmal für 2 Stunden an den Wagen und so konnten wir Alufelgen und andere Kleinigkeiten durch die noch vorhandenen Originalteile ersetzen!
Schön zu hören/lesen das es euch gut geht!
Hi, habe wie andere auch bisher nur gelegentlich mit- und das mit Schrecken gelesen.
Gott sei Dank ist Euch nichts passiert und Beileid um den MX-5, war echt ein tolles Projekt.
Da bleibt mir nur, Dir ein gesundes, gutes, schönes und insbesonders bei der Fahrzeugwahl möglichst erfolgreiches Jahr zu wünschen
Würde mich natürlich freuen, wenn es ein MX-5 wird und wir hier auch wieder an Deinem neuen Projekt teilhaben dürfen.
Allerdings konnte ich vorher nochmal für 2 Stunden an den Wagen und so konnten wir Alufelgen und andere Kleinigkeiten durch die noch vorhandenen Originalteile ersetzen!
Kann man machen, muss man eben mit seinem Gewissen vereinbaren. Damit prahlen würde ich nicht. Aber dennoch besten dank für den Hinweis.
Kann man machen, muss man eben mit seinem Gewissen vereinbaren. Damit prahlen würde ich nicht. Aber dennoch besten dank für den Hinweis.
Was gibt es da mit seinem Gewissen zu vereinbaren das man noch intakte Anbauteile die man nachträglich angebracht hat für seinen neuen abbauen möchte? Was ist das für eine kolossale Ressourcen Verschwendung die Sachen einfach neu zu bestellen?!?!?!?
Der Aufkäufer bietet auf den Wagen wie im Gutachten beschrieben und kalkuliert entsprechend. In der Kalkulation sind auch die dann demontierten Alufelgen enthalten. Er bekommt dann nicht das worauf er geboten hat.
Kann man machen, muss man eben mit seinem Gewissen vereinbaren. Damit prahlen würde ich nicht. Aber dennoch besten dank für den Hinweis.
Was bitte unterstellst du mir?
Das war selbstverständlich mit dem Aufkäufer vorher vereinbart worden!