Auf Autobahnen gibt es für PKW kein Rechtsfahrgebot.
Mmmhhh, der ADAC meint was anderes: Rechtsfahrgebot ADAC
Auf Autobahnen gibt es für PKW kein Rechtsfahrgebot.
Mmmhhh, der ADAC meint was anderes: Rechtsfahrgebot ADAC
Mist, zwei MX-5 Fahrer, gleicher Gedanke... und dann auch noch zu langsam... daher wieder gelöscht. Der ADAC Hinweis ist wirklich gut verständlich.
Auf Autobahnen gibt es für PKW kein Rechtsfahrgebot.
Uhhh, vorsicht.
Das ist nur bedingt richtig.
Ganz einfach: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Autobahnen auch in der mittleren Spur gefahren werden, wenn 3 Fahrspuren gekennzeichnet sind und auf der rechten Spur "hin und wieder" andere Fahrzeuge überholt werden.
Im Beamtendeutsch:
§ 7 Abs. 3c StVO (Auszug)
(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts.
Die Frage bleibt, was man unter "hin und wieder" verstehen kann. Irgendwo im 20-Sekunden-Abstand wird oftmals angegeben. Ist also auf der 3-spurigen Autobahn absolut nix los, gilt das Rechtsfahrgebot.
Auf 2-spurigen Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot.
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt im Beamtendeutsch
§ 7 Abs. 3 StVO (Auszug)
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, ...
Ergänzung: sehe gerade, hat sich jetzt etwas überschnitten
Ich wohn ja Nähe Pfarrkirchen, wo ist denn da einer? Fällt mir wahrscheinlich nicht auf.
wenn du von pfarrkirchen richtung ruhsdorf fährst kommt karpfham und rechts eine tankstelle
entweder kurz vor oder nach der tanke steht so eine neumodische säule
das stimmt, allerdings nur auf den amerikanischen interstates und mehrspurigen highways
hold the line heißt da das gesetz
in südafrika ist auch keine entsprechende vorschrift erkennbar
rechtslage mir unbekannt
gruß helmut
wenn du von pfarrkirchen richtung ruhsdorf fährst kommt karpfham und rechts eine tankstelleentweder kurz vor oder nach der tanke steht so eine neumodische säule
Muss ich mal drauf achten. Ich fahre in der Regel nicht zu schnell. Vor allem bei solchen "Punkten" die sich eigentlich dazu anbieten. Daher ist mir das wohl nie aufgefallen. Aber ich weiß wo du meinst.
Alles anzeigenUhhh, vorsicht.
Das ist nur bedingt richtig.
Ganz einfach: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Autobahnen auch in der mittleren Spur gefahren werden, wenn 3 Fahrspuren gekennzeichnet sind und auf der rechten Spur "hin und wieder" andere Fahrzeuge überholt werden.
Im Beamtendeutsch:
§ 7 Abs. 3c StVO (Auszug)
(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts.
Die Frage bleibt, was man unter "hin und wieder" verstehen kann. Irgendwo im 20-Sekunden-Abstand wird oftmals angegeben. Ist also auf der 3-spurigen Autobahn absolut nix los, gilt das Rechtsfahrgebot.
Auf 2-spurigen Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot.
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt im Beamtendeutsch
§ 7 Abs. 3 StVO (Auszug)
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, ...
Ergänzung: sehe gerade, hat sich jetzt etwas überschnitten
Nichts los ist relativ und hängt von der Geschwindigkeitsdifferenz ab. Daher die 20 Sekundenregel zur Orientierung. Viele glauben, nur weil sie ein Auto auf der rechten Fahrbahn sehen, können sie auf der Mittleren weiterfahren, auch wenn sie das Auto auf der rechten Fahrbahn erst in 10 Minuten erreichen. Wer schneller fährt hat es in 10 Sekunden erreicht und soll/muss daher nicht auf die rechte Fahrbahn.
in pan hab ich mal ein paar monate immer wieder gearbeitet ebenso in eg
ich meine, ich haber damals auch in postmünster übernachtet
blitzer gab's damals noch keine
jetzt komm ich nur noch durch, wenn ich nicht über die 12 nach füssing fahr, was so drei, viermal im jahr passiert u.a. morgen wieder
gruß helmut
Nichts los ist relativ und hängt von der Geschwindigkeitsdifferenz ab. Daher die 20 Sekundenregel zur Orientierung. Viele glauben, nur weil sie ein Auto auf der rechten Fahrbahn sehen, können sie auf der Mittleren weiterfahren, auch wenn sie das Auto auf der rechten Fahrbahn erst in 10 Minuten erreichen. Wer schneller fährt hat es in 10 Sekunden erreicht und soll/muss daher nicht auf die rechte Fahrbahn.
Stimmt alles.
Das ist einer der Punkte, wo die StVO "schwammig" wird. Natürlich lassen sich menschliche Verhaltensweisen nicht in exakten Werten angeben, zumal ja auch situationsbedingt entschieden wird. Auf der anderen Seite ist es dann nicht einfach, eine immer-richtige-Verhaltensweise an den Tag zu legen, weil Rennleitung, Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter den Vorgang jeweils anders sehen.
Aber "ausgerechnet" das "Blitzer-App-Verbot" war von Anfang an ziemlich klar formuliert.
Warum?
Diese Aussage lässt - leider - nur eine Interpretation zu. Risikoabwägung, um (vorsätzlich?) Rechtsverstöße zu begehen.
Wenn du meinst, dann muss das wohl so sein.
Kennst mich ja ganz gut.
Oder etwa doch nicht?
Aber erst mal aus dem Fenster lehnen.