Vielleicht fehlt mir da die Kreativität, aber mir fällt dazu auch keine andere Erklärung ein ...da müsstest du wohl in deiner Verteidigung etwas substantieller werden
Blitzer Apps jetzt illegal!
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Kennst mich ja ganz gut.
Oder etwa doch nicht?
...Nö, ich kenne dich nicht. Das hat auch nichts mit "aus dem Fenster lehnen" zu tun.
Zur Klarstellung noch einmal ein Auszug deines Zitates
Wie hoch ist denn die Chance überhaupt erwischt zu werden? darum bleib die App bei mir drauf und wird bei bedarf eingeschaltet.
Dieser Spruch vor Gericht und er hätte verschiedene Reaktionen ausgelöst. Der Staatsanwalt hätte sich die Hände gerieben, der Richter hätte es einfacher in seiner Urteilsfindung, der Rechtsanwalt hätte ungläubig die Hände vor's Gesicht geschlagen und der Verkehrspsychologe hätte fleißig Notizen gemacht.
Wieso ist das so?
Du weißt, dass der Einsatz der Blitzer-App unzulässig ist, was sich aus der Äußerung "... erwischt zu werden" ableiten lässt. Du schaltest sie aber "bei Bedarf" ein.Somit handelst du vorsätzlich und nutzt dabei ein technisches Gerät, was Verkehrsüberwachungen anzeigen kann. Und bei einer vorsätzlichen Handlung (Schuldfrage) wird fast immer auch die Frage nach den Hintergründen eines absichtlichen Rechtsbruches auf den Prüfstein gestellt.
Da steht sofort die Frage nach dem "warum" im Raum. Oder: Wieso wird eine vorsätzlich begengene Ordnungswidrigkeit "bei Bedarf" begangen?
Und kommt jetzt bitte nicht mit der "Gefahrenstelle", wenn der Hinweis im Gerät auf einen mobilen Blitzer kommt.
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Wenn du meinst, dann muss das wohl so sein.Kennst mich ja ganz gut.
Oder etwa doch nicht?
Aber erst mal aus dem Fenster lehnen.Solange du keine andere erklärung lieferst, scheint er wohl Recht zu haben. Wie @oxe23 schon sagt, fehlt mir wohl auch die Kreativität.