Fahren ausserhalb der Saison des Kennzeichens

  • "Keinesfalls darf das Auto in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen abgelaufen ist –

    Mit einem Saisonkennzeichen darf das Fahrzeug außerhalb der Saison nicht einmal im öffentlichen Straßenland für die Winterpause geparkt werden!


    Wer ein Saisonkennzeichen hat, MUSS das Fahrzeug außerhalb der Saison auf einem privaten Grundstück abstellen (bzw. darf dort natürlich auch fahren).

  • Außerhalb des Zulassungszeitraums zu fahren ist eine Straftat.Versicherungen in D (Europa?) ist es verboten Straftaten zu versichern. Was kommt da also bei raus.....

    Nein, es ist nur eine Ordnungswidrigkeit.


    Und Versicherungsschutz besteht nach den Musterbedingungen für Zulassungsfahrten, Fahrten zur HU etc. Das kann aber von Versicherung zu Versicherung abweichen, da es keine gesetzliche Regelung ist, sondern eine vertragliche (so wie die Kaskoversicherung), so dass ein weiter Spielraum besteht. Ein Grund mehr, bei der Wahl der Versicherung nicht nur auf den Preis zu achten...