Fahren ausserhalb der Saison des Kennzeichens

  • Nur blöd für den Geschädigten im Fall eines Unfalls, wenn keiner bezahlt.


    Fass mal dem nackten Mann in die Tasche....


    Da nutzt es auch nix, wenn der Verursacher im Bau sitzt.

    dafür haben halbwegs brauchbare, eigene, Haftpflichtversicherungen eine sog. Ausfalldeckung. Auch da leistet die Versicherung, dann zunächst die eigene, und nimmt den Verursacher hinterher in die Pflicht.
    Gruß

  • Cosmo Direkt schreibt Folgendes:


    Zitat von Cosmo Direkt

    Fahren Sie mit dem Fahrzeug außerhalb des Zulassungszeitraums auf öffentlichen Straßen, besteht außerdem kein Versicherungsschutz. Betroffen sind sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch die Kaskoversicherungen. Das heißt, wenn Sie einen Unfall verursachen, müssen Sie für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug in voller Höhe selbst haften. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar die Kosten, nimmt Sie dann aber in Regress. Teil- und Vollkaskoversicherung übernehmen nichts. Schäden am eigenen Fahrzeug müssen Sie in diesem Fall aus eigener Tasche bezahlen.

    Die Versicherung stellt also erst einmal den Geschädigten Schadfrei, holt sich das Geld aber wieder.
    Die Privathaftpflicht wird auch nicht einspringen weil im Leistungsumfang normalerweise ausgeschlossen

  • Die Versicherung zahlt nix, wieso sollte sie auch, der Geschädigte kann versuchen auf dem Zivilklageweg einen vollstreckbaren Titel zu erstreiten Geld hat er aber dann noch lange nicht.

  • Warum heißt es wohl Haftpflicht ? Die Versicherung ruht nur. Anders ist es wenn jemand ein komplett abgemeldetes Fahrzeug bewegt.


    VG


    Volker

    RF G160 Automatik Mondsteinweiss, gelbe Konis, Fox mittig, kurze HA, HKS GT2 Kompressor, BBR GTI Nocken und noch ein paar Kleinigkeiten :)