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Fahren ausserhalb der Saison des Kennzeichens
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Achtung: gefährliches Halbwissen:
Seine Haftpflicht wird afaik erstmal entschädigen. Die Kosten werden dann dem Fahrer komplett in Rechnung gestellt. Das klären dann afaik die beiden untereinander. Als Geschädigter sollte man davon nicht viel mitbekommen.
Siehe Svens Antwort ein paar Beiträge weiter unten.
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Ich hätte als Laie jetzt gesagt: Fahren ohne Haftpflicht, sprich als Unfallgegner zahlt dir niemand was, weil eben kein Versicherungsschutz besteht.
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"Keinesfalls darf das Auto in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen abgelaufen ist – auch nicht für eine kurze Fahrt! Ein Fahrzeug mit abgelaufenem Saisonkennzeichen hat keinen Versicherungsschutz mehr. Das bedeutet, sofern es zu einem Unfall kommt, bezahlt die Kfz-Versicherung entstandene Schäden nicht. Der Halter des Autos haftet in diesem Fall mit seinem gesamten Vermögen. Da Fahren ohne Versicherung sogar eine Straftat darstellt, kann in diesem Fall sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden."
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.or…eichen/saisonkennzeichen/
Hätte ich auch anders eingeschätzt. Also doch sehr kritisch zu sehen.
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Aber eigentlich logisch, sonst wäre ja die ganze Anmelderei samt Kennzeichen und Versicherung umsonst.
Gruß aus Kärnten -
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Fahrräder sind auch nicht versichert.
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@Levi
Der KFZ Besitzer zahlt keinen Beitrag für die Haftpflicht in der Ruhezeit, aber die Versicherung soll bei einem Unfall trotzdem zahlen? Halte ich für unwahrscheinlich.
Gerade bei Personenschäden können schnell mal sechsstellige Beträge zusammenkommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung das ausgelegte Geld sich von dem Versicherungsnehmer in voller Höhe wiederholen kann, ist bei solchen Summen doch eher gering. -
Nur blöd für den Geschädigten im Fall eines Unfalls, wenn keiner bezahlt.
Fass mal dem nackten Mann in die Tasche....
Da nutzt es auch nix, wenn der Verursacher im Bau sitzt.