Abnehmbare AHK kann man keine pauschale Aussage treffen, das kommt auf die Lage des Kennzeichens an. Wenn die AHK vor dem Kennzeichen ist dann muss sie bei Nichtgebrauch entfernt werden weil sie das erkennen des Kennzeichens erschwert.
Ansonsten darf man sie dran lassen kann aber bei Schadenfällen eventuell eine Teilschuldverschreibung bekommen weil Mn es hätte verhindern können.
meistens steht das auch in der abe oder im Fahrzeugschein drin.