Lack-Farbunterschiede lt. Mazda "kein Mangel"

  • Lass dich nicht abspeisen, was die Wertminderung angeht!


    Du fährst einen Unfallwagen, musst dies auch bei Verkäufen angeben.
    Sowie ein Teil getauscht wurde - Pech gehabt.


    Ich hab damals für meinen ersten Frontschaden 450€ von der VGH der Gegenseite bekommen.
    Und die neue Front wurde perfekt vom Lackierer des Vertrauens meines fMH lackiert. Einen kleinen Unterschied sieht man zwar noch - aber nur wenn man wirklich hinschaut und auch nur zu den Kotflügeln hin.

  • Lass dich nicht abspeisen, was die Wertminderung angeht!


    Du fährst einen Unfallwagen, musst dies auch bei Verkäufen angeben.
    Sowie ein Teil getauscht wurde - Pech gehabt.


    Ich hab damals für meinen ersten Frontschaden 450€ von der VGH der Gegenseite bekommen.
    Und die neue Front wurde perfekt vom Lackierer des Vertrauens meines fMH lackiert. Einen kleinen Unterschied sieht man zwar noch - aber nur wenn man wirklich hinschaut und auch nur zu den Kotflügeln hin.

    Wenn nur die Stoßstange beschädigt wurde, ist das kein Unfallwagen !

  • Die rechtliche Grundlage für die Definition von einem Unfallschaden ist der § 434 des BGB. Das Ganze ist aber ziemlich schwammig. Siehe auch hier.


    Beispiele aus dem o.g. Link.


    15.12.2014 O­ber­lan­des­ge­richt Hamm I-2 U 97/ 14 Fach­män­nisch nach­lack­ier­te Be­schä­digung des Lacks nein
    26.6.2008 O­ber­lan­des­ge­richt Bran­den­burg 12 U 236/ 07 Groß­flä­chi­ge und tie­fe Ein­del­lung an rech­ter Schie­be­tür ja
    10.10.2007 Bun­des­ge­richts­hof VII ZR 330/ 06 Ka­ros­se­rie­scha­den an Tür und hin­te­rem Sei­ten­teil, un­fach­män­nisch re­pa­riert ja (we­gen ent­stan­de­nem Scha­den, nicht we­gen schlech­ter Re­pa­ra­tur)
    1.2.2005 Land­ge­richt Karls­ru­he 8 O 614/ 04 Sei­ten­wand hin­ten links er­setzt und lin­ke Vor­der­tür neu lack­iert ja
    17.12.2003 O­ber­lan­des­ge­richt Ros­tock 6 U 227/ 02 Zwei Kot­flü­gel (vor­ne und hin­ten rechts) aus­ge­tauscht und neu lack­iert ja


    Wie man sieht, ist das recht schwammig ;)

    7 Mal editiert, zuletzt von Wolfram ()

  • Dann sind praktisch alle Gebrauchtwagen Unfallwagen. :D

  • @Wolfram: Danke für die Infos! Da gibts viel zu erfahren...Wahnsinn.


    Mein Gutachter erklärte es mir wie gesagt - neue, lackierte Plastikstoßstange = keine Wertminderung.
    Er ist erst wieder Freitag erreichbar, ich versuche es nochmal indem ich auf das Lackierergebnis und Mazda's Schriftstück hinweise. Vielleicht klappt es so mit einer Wertminderung, habe aber keine Hoffnung.
    Ich komme mit dem Farbunterschied wahrscheinlich klar...und ans verkaufen denke ich sowieso nicht.


    OT: Noch dazu bei den seit 2015 stark angezogenen Preisen. 17 Jahre wie bei der barchetta möchte ich damit noch fahren...sicherlich ein Wunschkonzert, denn ob man mit 70 noch fit genug dafür ist?

    MX-5 ND Skyactiv-G 160 Sportsline Arachneweiß

  • Hallo @ichmussweg,
    meine Schwiegermutter, die bei der Allianz Schadensfälle bearbeitet, hat mir mal empfohlen, bei der gegnerischen Versicherung darauf zu pochen "den Zustand vor dem Unfall" wieder herzustellen.
    So habe ich (wenn auch vor der Lackierung) einen Werkstattwechsel bekommen, weil die vorgeschlagene Werkstatt meinte, sie bekommen die Farbe evtl. nicht so hin.


    Ich habe also ganz nett bei der gegn. Versicherung angerufen und ein wenig gejammert, dass ich ja nichts für den Unfall konnte und nur mein Auto so haben möchte, wie es war. Mein Gegenüber hat dann sehr freundlich und flott eine andere Werkstatt organisiert. Bei allen Mängeln wurde dann sofort nachgebessert, bis ich zufrieden war.
    Die Versicherung will keine Klage und die Werkstatt wieder neue Aufträge. Wenn Du der Versicherung also sagen musst, dass die Werkstatt bzw. deren Qualität nichts taugt, reagieren beide Parteien i.d.R. sehr schnell.


    Hoffe, das funktioniert auch bei Dir. Meine Tür (nur kleine Schramme) ist jedenfalls wie neu und ohne Farbabweichung gelungen.

    MX-5 ND G184 (08|2018) Signature Line, magmarot
    gr. Wischwasserbehälter; FOX ESD schw.; Trunkcover (Eigenbau); Batterietragegriff (Eigenbau); AAD Low Profile Seat Mounts; H&R Spurplatten (2x9mm bzw. 2x9mm+2x15mm); Lenkrad: meinlenkrad.de; Radhausflaps schw.gl. foliert; Sommer: BBS CS012 7,5x17 ET38, Winter: Schw. OEM; Zymexx dunkle LED-Blinker; mx5things Fensterautomatik+ACC-Power-Controller+Trunk-Lid-Popper+DLR+Silhouette+TrunkLight; ATH Frontflaps+Heckschürze; OEM Seitenschweller; Stubby; AA+CP

  • Es gibt einen Unterschied zwischen "kein Unfallwagen" und "unfallfrei", meines Wissens.

    Richtig! Es ist ein offenbarungspflichtiger Vorschaden, wenn du das Auto verkaufst. Mach doch mal den Gegentest: Wenn du ein gebrauchtest Auto kaufst und erfährst, der hat eine neue Stoßstange bekommen...


    Und daher entsteht auch eine Wertminderung.