Ups, irgendwie ist mir dieser Thread durchgegangen – sorry.
Das Problem mit dem Vorsatz ist sehr groß. Viele Richter sehen wohl den Bußgeldkatalog nicht als ausreichend an und meinen, aus irgendwelchen Umständen auf (bedingten) Vorsatz schließen zu können. Ich finde das sehr kritisch. Wenn ich durch ein tolles Lied oder ein Telefonat (natürlich über Freisprecheinrichtung) abgelenkt bin ist das zwar sicherlich kein vorbildliches Verhalten, aber der Verstoß ist eben doch nicht vorsätzlich begangen – und den Vorsatz muss das Gericht BEWEISEN. Leider ist hier tatsächlich den Richtern sehr viel Ermessen (um nicht zu sagen Willkür) gegeben. Der Hinweis auf eine mögliche Vorsatz-Verurteilung wird dabei aber auch oft als (leere?) Drohung eingesetzt, um den Betroffenen dazu zu bewegen den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück zu nehmen und dem Richter so keine Arbeit zu machen.
Vorsatz im Straßenverkehr
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Ups, irgendwie ist mir dieser Thread durchgegangen – sorry.
Das Problem mit dem Vorsatz ist sehr groß. Viele Richter sehen wohl den Bußgeldkatalog nicht als ausreichend an und meinen, aus irgendwelchen Umständen auf (bedingten) Vorsatz schließen zu können. Ich finde das sehr kritisch. Wenn ich durch ein tolles Lied oder ein Telefonat (natürlich über Freisprecheinrichtung) abgelenkt bin ist das zwar sicherlich kein vorbildliches Verhalten, aber der Verstoß ist eben doch nicht vorsätzlich begangen – und den Vorsatz muss das Gericht BEWEISEN. Leider ist hier tatsächlich den Richtern sehr viel Ermessen (um nicht zu sagen Willkür) gegeben. Der Hinweis auf eine mögliche Vorsatz-Verurteilung wird dabei aber auch oft als (leere?) Drohung eingesetzt, um den Betroffenen dazu zu bewegen den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück zu nehmen und dem Richter so keine Arbeit zu machen.Im Falle, wie vom Thread opener beschrieben, das man innerhalb kürzester Zeit (ich sag mal 10 Minuten) zweimal geblitzt wird, kann man doch nur noch von Vorsatz sprechen oder ? Ich meine wenn jemand geblizt wird ärgert er sich und die nächste Zeit wird er sicherlich besonders auf die Geschwindigkeit achten, oder ?
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Im Falle, wie vom Thread opener beschrieben, das man innerhalb kürzester Zeit (ich sag mal 10 Minuten) zweimal geblitzt wird, kann man doch nur noch von Vorsatz sprechen oder ? Ich meine wenn jemand geblizt wird ärgert er sich und die nächste Zeit wird er sicherlich besonders auf die Geschwindigkeit achten, oder ?
Nein, wiederholte Verstößt an sich beweisen noch keinen Vorsatz. Da müssten noch weitere Umstände hinzu treten (zB besondere Höhe der Überschreitung)
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Ein sehr interessantes Thema, wo auch unterschiedliche Meinungen durchaus zur Normalität gehören
Wenn ich durch ein tolles Lied oder ein Telefonat (natürlich über Freisprecheinrichtung) abgelenkt bin ist das zwar sicherlich kein vorbildliches Verhalten, aber der Verstoß ist eben doch nicht vorsätzlich begangen – und den Vorsatz muss das Gericht BEWEISEN.Das sehe ich sehr ähnlich wie ramm, diese beiden Beispiele lassen den Vorsatz nicht automatisch erkennen. Schludrigkeit, unachtsam, abgelenkt... ja. Aber Vorsatz..???
Anders sieht es meines Erachtens nach aus, wenn es einfach nicht möglich ist, "aus Versehen" zu handeln. Wer auf seinem Handy tippt und es ans Ohr hält, kann nur mit Vorsatz handeln. Wer "aus Versehen" solche Arbeiten macht, sollte nicht mehr hinterm Steuer sitzen.
Auch gibt es für mein Verständnis Ordnungswidrigkeiten beim Parken, die man nicht "aus Versehen" begehen kann. Wer eine Ecke über Nacht "komplett zuparkt", macht das mit Vorsatz.
Und - wie so oft - kommt es auch darauf an, was der Beschuldigte so von sich gibt. "Das Parkverbot interessiert mich nicht" wäre eine Aussage, die den Vorsatz implementiert.