Verkehrskontrolle - Rechte und Pflichten

  • @ramm


    Naiv ist eventuell nur, dass man sich als unbescholtener Bürger erwartet, dass Recht etwas mit Gerechtigkeit zu tun haben sollte, oft(immer öfter) aber eben nicht hat.
    Der Fachmann bist natürlich Du.
    Gruß Armin

  • Aber natürlich müssen Datenschutz und die Privatsphäre immer wichtiger sein als Verbrechensbekämpfung-Ironie hoffentlich erkennbar.
    Wenn ich nichts getan habe, dann brauch ich ja wohl auch keine Sorge oder Angst vor irgendetwas Derartigem haben.

    Da geht's auch in Richtung Philosophie.


    Grundsätzlich gilt erst einmal, dass der Datenschutz ein sehr hohes Rechtsgut ist, was sogar im Grundgesetz verankert ist (Recht auf informatielle Selbstbestimmung). Der Datenschutz hat also die gleiche Stellung, wie z. B. die eigene Freiheit.


    Aber - und das wird leider sehr oft vergessen - im Grundgesetz steht auch, dass die Rechte des Einzelnen durch formelle Gesetze eingeschränkt werden dürfen.


    Ansonten gäbe es ja auch einen massiven Widerspruch, wenn es im Grundgesetz heißt (sinngemäß) "alle sind frei, niemand darf eingesperrt werden" und ein Richter steckt einen Mörder in den Knast.


    Aber wie schon erwähnt, alle Einschränkungen der eigenen Grundrechte erfordern ein förmliches Gesetz. Und genau da wird's schwierig, weil es eben "unzählige" Gesetze gibt, die diese Grundrechte einschränken. Und ja, nicht immer überstehen auch manche Gesetze/Maßnahmen eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht.


    Natürlich darf auch ein Handy/Notebook sichergestellt werden, wenn dies für die Beweismittelsicherung in einem Strafverfahren von Bedeutung ist. Die Strafprozessordnung macht da keinen Unterschied, ob es sich um eine Pumpgun oder ein Notebook handelt. Das wäre auch fatal, wenn der Verteiler von Kinderpornografie sich gegen die Sicherstellung seines Rechners wehren kann, weil er dort Telefonlisten von Freunden gespeichert hat.


    Aber "einfach so" geht das alles (Durchsuchung, Sicherstellung, Festnahme...) natürlich nicht, weshalb auch IMMER der Einzelfall zu bewerten ist. Und selbst dann prallen in Diskussion sehr oft auch die unterschiedlichen Meinungen von Rechtsprofis aufeinander.


    Das wurde sehr deutlich, als es das erste "Mordurteil" in Verbindung mit illegalen Autorennen gab.


    Das ist aber in einer gesellschaftlichen Ordnung wie unserer völlig normal und auch richtig, dass Gesetze/Entscheidungen/Meinungen hinterfragt, überprüft und auch korrigiert werden.


    Deinen zweiten Satz


    Wenn ich nichts getan habe, dann brauch ich ja wohl auch keine Sorge oder Angst vor irgendetwas Derartigem haben.


    sehe ich aber auch etwas anders. Natürlich kann und darf jeder auf seine verbrieften Grundrechte freiwillig verzichten. Auch das gehört zur eigenen Selbstbestimmung. Die Frage ist aber immer: Wann wird eine Maßnahme zur Willkür, wann ist es im rechtsstaatlichen Verfahren ein zulässiges Vorgehen.


    Und dazwischen liegt dann sogar noch eine kleine Grauzone, die in langwierigen Prozessen durch Gerichte geklärt werden muss.

  • Ich glaube, hier ist es wie immer im Leben:
    Jedes Ding verändert sein Aussehen mit der Perspektive, will heißen:
    Mindestens zwei Seiten hat eine Medaille...
    An dieser Stelle bitte ich um's Phrasenschwein!!!


    Aber bei diesen Diskussionen um Recht und zu schützenden Persönlichkeitsrechte sollten gerade wir Deutschen unsere Vergangenheit nicht vergessen (oh ha, hoffentlich löst das keine Lawine aus!!! <X<X<X )


    Die Väter des GG und alle, die darauf aufbauend irgendwelche Rechtsnormen ausgearbeitet und verfasst haben, dachten sich wenigstens in geschätzt 999 von 1.000 Fällen wirklich etwas dabei.
    Auch über meine Lippen kommt oft so ein Spruch wie:
    Gegen etwas mehr Kamera- Überwachung gerade in Sachen Verbrechensbekämpfung würde ich kaum etwas einwenden.
    Trotzdem gut, dass immer erst eine Genehmigung, die im Einklang mit Rechtsnormen steht her muss.


    Bleibt gesund!!! :thumbup:

    G184 sportsline, onyxschwarz, Eibach Federn, stubby, ATH Frontspoiler mittig, Front flaps, Heckspoiler Lippe, Spurplatten 36/40 mm, ATH Auspuff THE BOXX mit Diffusor, smokey Seitenblinker[/b]


  • Gegen etwas mehr Kamera- Überwachung gerade in Sachen Verbrechensbekämpfung würde ich kaum etwas einwenden.
    Trotzdem gut, dass immer erst eine Genehmigung, die im Einklang mit Rechtsnormen steht her muss.

    Hier spricht man auch sehr oft über eine sog. (Rechts)Güterabwägung.


    Nicht selten muss solche eine Abwägung auch in einem gesellschaftlichen Kontext geführt werden, der dann letztlich (auch) über die Wahlen entschieden wird.


    Das Blöde ist dann oft, dass irgendwelche wirren Ideologien oder nicht haltbare Gründe in solche Diskussionen einfließen.


    Aber gut, zurück zur Ausgangsfrage kommt eigentlich nur raus: "kommt d'rauf an" :D