Hab das Gutachten für die Eibachs grad nicht vor mir liegen, aber da stand meiner Erinnerung nach explizit drin, dass die auch mit dem Sportsline-Fahrwerk verwendet werden dürfen.
Stimmt.
Aber bei meiner Frage ging's ja um die H&R-Federn.
E.
Hab das Gutachten für die Eibachs grad nicht vor mir liegen, aber da stand meiner Erinnerung nach explizit drin, dass die auch mit dem Sportsline-Fahrwerk verwendet werden dürfen.
Stimmt.
Aber bei meiner Frage ging's ja um die H&R-Federn.
E.
Sorry - dachte es ging Dir im Grundsatz um beide Federn...
Um die Verwirrung perfekt zu machen:
Gutachten bei IL Motorsport ist von Ende 2015 und erwähnt die "nicht für serien-sport-FW"-Einschränkung *nicht*.
Gutachten auf der H&R-Seite ist vom Januar 2017 und enthält die Einschränkung.
E.
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Vorgestern sind bei mir die h&r eingetragen worden... ... weiß aber nicht, ob da diesbezüglich was im teilegutachten steht.
Muss ich mal schaun.
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H&R hatte doch erst das Gutachten für die 15 mm Spurverbreiterung für 17 Zoll überarbeitet nun auch noch die Federn in Verbindung mit den Bilsteins? Hat schon jemand direkt bei H&R direkt nachgefragt?
Habe mir das aktuelle (2017er) Gutachten mal durchgelesen. Da hat @1Elvis recht. Sportfahrwerk ist ausgenommen. (Nun hat der Kleine aber auch nicht wirklich ein Sportfahrwerk, sondern nur
andere Dämpfer).
Durchaus vorstellbar, dass H&R hier auch das Gutachten nachträglich ändert. Genau wie bei den 2x15er Scheiben. Auch wenn diese mir getauscht wurden.
Meiner Meinung nach finde ich diese Aktion von den Scheiben schon fraglich, wenn die Federn noch dazu kommen .....
Würde mir an deiner Stelle jetzt noch mal genau überlegen, welchen Hersteller du nimmst
Ich hab jetzt H&R mal angeschrieben da ich mir auch die Federn von denen einbauen wollte.
Sobald ich eine Antwort hab kann ich das hier kundtun.
Ich hatte ATH bzgl H&R Federn und RF mit SP/Bilstein angeschrieben.
Hier die Antwort:
bitte entschuldigen Sie das hin und her. Es war doch etwas aufwendiger, von den beteiligten Parteien eine wasserdichte Stellungnahme zu bekommen.
Für den Roadster liefern wir mit TÜV-Teilegutachten, dass eine Beschränkung bezüglich der Bilstein Dämpfer aufhebt.
Gleiches gilt für den RF – jedoch wird uns ein Gutachten erst in ca. 6 bis 8 Wochen zur Verfügung stehen. Wir müssen hierfür einen weiteren “RF” organisieren, da die im Hause auf Grund Modellbauarbeiten teilzerlegt- oder andersartig nicht fahrbereit sind.
Eine Eintragung ist zur Zeit für den RF nur in unserem Hause möglich. Möglich daher, weil der prüfende Ingenieur gleichzeitig mit der Erstellung des kommenden Gutachtens beauftragt ist und die technischen Umstände kennt.
H und R kann bis zum heutigen Tage kein Gutachten anbieten, weil es nicht möglich war zum anberaumten Prüftermin einen RF mit Bilstein zu beschaffen.
Viele Grüße,
Grüße
Cosmonova
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....zum glück gibts auch tüv prüfstellen, die die federn auch so eintragen
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bitte entschuldigen Sie das hin und her. Es war doch etwas aufwendiger, von den beteiligten Parteien eine wasserdichte Stellungnahme zu bekommen.
Für den Roadster liefern wir mit TÜV-Teilegutachten, dass eine Beschränkung bezüglich der Bilstein Dämpfer aufhebt.
Gleiches gilt für den RF – jedoch wird uns ein Gutachten erst in ca. 6 bis 8 Wochen zur Verfügung stehen. Wir müssen hierfür einen weiteren “RF” organisieren, da die im Hause auf Grund Modellbauarbeiten teilzerlegt- oder andersartig nicht fahrbereit sind.
Eine Eintragung ist zur Zeit für den RF nur in unserem Hause möglich. Möglich daher, weil der prüfende Ingenieur gleichzeitig mit der Erstellung des kommenden Gutachtens beauftragt ist und die technischen Umstände kennt.
H und R kann bis zum heutigen Tage kein Gutachten anbieten, weil es nicht möglich war zum anberaumten Prüftermin einen RF mit Bilstein zu beschaffen.
Danke für das Weitergeben der Information.
Wäre schön, wenn jetzt alles klar wäre, ist es aber immer noch nicht. In dem einzigen Gutachten, dass von der H&R Webseite abrufbar ist, wird aber bezüglich der Verwendungseinschränkung "nicht für Fahrzeuge mit serienmäßigem Sportfahrwerk" nicht zwischen Roadster und RF unterschieden. Dort wird auch ausdrücklich auf die erste Prüfung 38. KW 2015 und eine erneute Prüfung in KW3 2017 hingewiesen. In den Erläuterungen zum Nachtrag heißt es dann:
- Nichts wird berichtigt
- Nichts wird geändert
- Nichts entfällt
- Weitere Fahrzeugausführung und weitere Federausführungen werden hinzugefügt
Es gibt also tatsächlich eine neue Ausführung der Federn für den RF (u.a. mit anderem Drahtdurchmesser und kürzer), aber eine Änderung oder Berichtigung bezüglich des Roadsters hat es angeblich nicht gegeben. Passt alles nicht zusammen.
In der Antwort behauptet H&R nun, dass es für den Roadster ein Teilegutachten mitgeliefert wird, dass die Beschränkung "aufhebt". Wenn es da ein separates Gutachten gibt, dann haben sie es zumindest nicht online bereitgestellt. Wenn das das alte Gutachten von 2015 wäre, dann fragt man sich, was einen davon abhalten sollte, die 15+15mm Spurplatten mit einem "alten" Gutachten eintragen zu lassen ...