In der Antwort behauptet H&R nun, dass es für den Roadster ein Teilegutachten mitgeliefert wird, dass die Beschränkung "aufhebt". Wenn es da ein separates Gutachten gibt, dann haben sie es zumindest nicht online bereitgestellt. Wenn das das alte Gutachten von 2015 wäre, dann fragt man sich, was einen davon abhalten sollte, die 15+15mm Spurplatten mit einem "alten" Gutachten eintragen zu lassen ...
Hi Harkpabst:
Nicht H&R, sondern ATH liefert zum Roadster ein weiteres Gutachten (zusätzlich zum TÜV Teilegutachten von H&R) mit, welches die Sportfahrwerk Beschränkung aufhebt.
ATH arbeitet gerade mit dem TÜV daran, dieses zusätzliche Gutachten auch für den RF mit Bilstein zu bekommen.
Das behalten sie sich wohl derzeit exklusiv vor.
Ich vermute, dass H&R momentan daran arbeitet, dass das Sportfahrwerk generell bei beiden Modellen mit eingeschlossen ist.
Grüße
Cosmonova