Privates Falschparken

  • Genau das ist der Punkt. Der Halter muss beweisen, also eine Beweisumkehr!
    Wollen wir das wirklich?

    Ich finde es richtig. Der Halter lässt zu, dass ein Auto (angeblich) von einem Dritten genutzt wird. Er hat eine Verantwortlichkeit. Wenn er einfach nur sagen kann "Ich war's nicht" macht das jeder und parkt auf privaten Parkplätzen. Wollen wir DAS wirklich?

  • Ich finde es richtig. Der Halter lässt zu, dass ein Auto (angeblich) von einem Dritten genutzt wird. Er hat eine Verantwortlichkeit. Wenn er einfach nur sagen kann "Ich war's nicht" macht das jeder und parkt auf privaten Parkplätzen. Wollen wir DAS wirklich?


    Gibt's dafür in Deutschland nicht schon die Praxis, dass man zur Führung eines Fahrtenbuchs verdonnert wird, wenn man sich anders nicht merken kann, wen man sein Auto fahren und parken lässt?


    Edit: Und wenn man behauptet, dass jemand anderes Gefahren ist (bzw. geparkt hat), ist es keine Beweislastumkehr, wenn man diese Behauptung beweisen muss.

  • Gibt's dafür in Deutschland nicht schon die Praxis, dass man zur Führung eines Fahrtenbuchs verdonnert wird, wenn man sich anders nicht merken kann, wen man sein Auto fahren und parken lässt?

    Nein, für das Parken in der Öffentlichkeit gibt es eine Halterhaftung für die Verfahrenskosten, wenn nicht ermittelt werden kann, wer falsch geparkt hat.


    Die Fahrtenbuchauflage kann es geben, wenn im fließenden Verkehr der Fahrer nicht ermittelt werden kann, etwa bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung.