Neukauf: Zulassungspflicht noch dieses Jahr???

  • Hallo Alle!!


    Ich habe mir im April einen MX-5 RF Anniversary bestellt. Der Wagen wurde erst jetzt an den Händler ausgeliefert. Ich wollte den Wagen erst im nächsten Jahr zulassen. Der Händler erklärt, der Wagen müsse noch in diesem Jahr zugelassen werden.
    Mir ist nicht bewusst, dass ich im Kaufvertrag eine Verpflichtung übernommen hätte, den Wagen noch dieses Jahr zuzulassen.


    Mit der Abgasnorm sollte dies nichts zu tun haben. Laut Internet muss ein Wagen mit der Norm 6d Temp erst am 31.12.2020 zugelassen sein.


    Ist jmd schon mal so etwas passiert und ggf. was war die Begründung?


    Grüße
    Gepard

  • Ja, gleiches Erlebnis. Meine Annie ist auch erst vor ca. einer Woche beim Händler eingetroffen und ich solle sie doch noch dieses Jahr zulassen weil Prämie oder Rabatt von Mazda da dran hängt.
    Nachdem ich aber auch einen deutlichen Nachlass erhalten habe finde ich das auch OK. Klar, EZ 2020 wäre wohl bei Wiederverkauf besser, aber wayne, ich hab nen Vertrag, ich bekomm ne Gegenleistung, damit ist das für mich erledigt gewesen.
    Warum die das machen.... darüber kann man wild spekulieren. Ich vermute, damit sollte vermieden werden, dass sich irgendwer unzugelassene Annies auf's Lager legt oder sowas.

  • Ich habe keine Veranlassung, meinem Händler entgegen zu kommen. Wir hatten - leider nur mündlich - vereinbart, dass der Wagen bei ihm in der Tiefgarage stehen darf, weil ich ihn mit Saisonkennzeichen zulassen wollte und bis dahin keinen Platz habe. Jetzt will er davon nichts mehr wissen :cursing::cursing::cursing:


    Sehr Ihr Anhaltspunkte dafür, dass ich den Wagen nicht nur abnehmen, sondern auch zulassen muss - im Vertrag finde ich dazu nichts???

  • Ich habe keine Veranlassung, meinem Händler entgegen zu kommen. Wir hatten - leider nur mündlich - vereinbart, dass der Wagen bei ihm in der Tiefgarage stehen darf, weil ich ihn mit Saisonkennzeichen zulassen wollte und bis dahin keinen Platz habe. Jetzt will er davon nichts mehr wissen :cursing::cursing::cursing:


    Sehr Ihr Anhaltspunkte dafür, dass ich den Wagen nicht nur abnehmen, sondern auch zulassen muss - im Vertrag finde ich dazu nichts???

    Solange - warum auch immer - nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, kannst Du mit Deinem Eigentum machen was Du willst.

    Viele Grüße,
    Elmar / Sunracer


    +++ ND 2018 - Tangerine Dream +++ ND-RF 2018 - Lemon Stick +++
    +++ VW Multivan 2023 +++ Kia Picanto 2008 +++


    +++ www.sunracer.de +++

  • Ist jmd schon mal so etwas passiert und ggf. was war die Begründung?

    War bei mir auch so. Grund dafür ist, dass der Händler seitens Mazda spezielle Rabattierungsoptionen erhält, die aber an bestimmte Zeiträume bzw. das laufende Jahr gebunden sind.


    Deswegen musste der Wagen auch noch im Dezember zugelassen werden. Ein konkrete schriftliche Vereinbarung dazu ist mir im Moment aber nicht bewusst (kann aber evtl. sein, dass es einen entsprechenden Vermerk auf dem Kaufvertrag gab).


    Ich hatte aber auch kein Problem damit, weil ich mir dadurch immerhin die Preissteigerung für das MJ2020 gespart und zusätzlich immerhin gut 20% Nachlass auf den Listenpreis bekommen habe. Deswegen halte ich es für fair, dieser Regelung auch nachzukommen.

    Eine Garage ohne MX-5 ist nur ein ödes, leeres Loch.

  • Ich habe keinen derartigen Nachlass bekommen. Ich nehme de Wagen noch dieses Jahr ab (wobei ich nicht glaube, dass ich später einen höheren als den vereinbarten Preis zu zahlen hätte).


    Der Händler hat soeben zugegeben, dass ich den Wagen nicht noch dieses Jahr zulassen muss und es ihm um Rabatte geht.


    Danke für Eure Hilfe!!!

  • Da ich mir gerade einen neuen CX5 bestellt habe, habe ich einen aktuellen Kaufvertrag vorliegen. Da ist die Zulassung Bestandteil des Vertrags und mit einem Rabatt verbunden. Rechtlich sieht das für mich so aus: wenn ich nicht zulasse bis zum im Vertrag genannten Datum, erlischt dieser Rabatt.

    Dateien

    MX5 ND 2,0 Edelbrock Supercharger, Friedrich Fächerkrümmer und Metallkat, Fox Endschalldämpfer, ACT Kupplung und Schwungscheibe, BC-Suspension, H&R Stabis, K-Sport Brakes, Compomotive Felgen, Michelin PS4,
    Eton und Rockford Fosgate Hifi

  • Das ist in diesem Fall eindeutig.
    Wenn das im Vertrag fehlend würde, würde ich das nicht machen und eher 2020 als Zulassungsjahr nehmen, wenn dies nicht vorher vom Händler eindeutig herausgestellt wurde. Oder vielleicht mal fragen, welchen Rabatt man ggf. Noch teilen kann ^^

  • Wenn du den Wagen jetzt nicht zulässt, wird der Händler sicher von dir verlangen, dass du das Fahrzeug trotzdem abholst und dann selber zulässt. Oder er wird dir entsprechende Kosten für die "Lagerung " in Rechnung stellen.
    Wenigstens würde ich so als Händler machen.


    Und glaub mir, es ist schlimm, zu wissen, das da ein MX-5 Neuwagen steht, der mir gehört und den ich nicht fahren kann.
    Wenigstens wäre ich so verrückt ;)

  • Ganz ehrlich... bei der Anni würde ich mir über die Zulassung überhaupt keine Gedanken machen :)


    Sie ist arg limitiert und sämtliche Modelle wurden in 2019 gefertigt. Im Zweifel hat sie also nur lange rum gestanden, die Gründe würde ich als Käufer wissen wollen.


    Bis vor kurzem wurden noch „neue“ G160 Sakura mit MJ19 angeboten. Der G184 Signature wurde auch nur bis Anfang 19 gebaut, heute gibt es immer noch „Neuwagen“ beim Händler. Und die stehen nicht gepflegt und konserviert in einer Halle rum... ;)


    “There's a point at 7,000 RPM... where everything fades. The machine becomes weightless. Just disappears. And all that's left is a body moving through space and time. 7,000 RPM. That's where you meet it. You feel it coming. It creeps up on you, close in your ear. Asks you a question. The only question that matters. Who are you?“ Carroll Shelby