Hallo Götz,
Du meinst die Sidemarker in den Radkästen, oder die Seitenblinker?
Beleuchtete Sidemarker sind in Deutschland nicht zulässig. Daher gibt es keine Papiere, um das zu legalisieren.
Hallo Götz,
Du meinst die Sidemarker in den Radkästen, oder die Seitenblinker?
Beleuchtete Sidemarker sind in Deutschland nicht zulässig. Daher gibt es keine Papiere, um das zu legalisieren.
Einfach diesen Thread mal komplett lesen... Oder bei IL anrufen
P.S. natürlich sind sie legal
P.S. natürlich sind sie legal
... wenn das Fahrzeug eine Gesamtlänge von mehr als 6 Meter hat. Kürzere Fahrzeuge dürfen damit nicht ausgerüstet sein. PKWs dürfen generell keine seitlichen Leuchten besitzen, egal wie lang sie sind.
Gruß Martin
Ich kann nur über die Variante mit "normalen" Glühbirnen sprechen. Diese haben außen ein E-Prüfzeichen und sind meines Wissens nach entsprechend StVZO §51a als Seitenbegrenzungsleuchten legal zu betreiben.
Inwiefern das in einer Polizeikontrolle aufgenommen und verstanden wird, kann ich nicht sagen. Bei uns im südöstlichen Freistaat sind die Cops ziemlich entspannt. Da wird höchstens ein Lob für ein stimmig gemachtes Auto ausgesprochen...
EDIT: Zu langsam... das würde meinen Wissensstand wieder relativieren.
jetzt geht das wieder los
Legal illegal scheissegal
Sorry ,das müsste mal sein.
Jedes mal wenn hier etwas verbaut wird melden sich hier klug........
P.S. natürlich sind sie legal
Hast Du bitte mal einen Beleg?
Ich kenne nur die Regelung, dass passive, gelbe Reflektoren erlaubt sind.
https://www.leasingtime.de/blo…-fahrzeug-was-ist-erlaubt
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51a.php
http://www.stvzo.de/stvzo/b5.htm
jetzt geht das wieder los
Legal illegal scheissegal
Sorry ,das müsste mal sein.
Jedes mal wenn hier etwas verbaut wird melden sich hier klug........
Danke dafür.
Meine Frage: Ist mit dem Einbau alles erledigt oder muss ich die beleuchteten Reflektoren eintragen lassen? Wie gesagt die Lieferung erfolgte ohne jegliches "Papiermaterial", wie z.B. eine mitzuführende Bescheinigung oder ähnliches. Könntet Ihr mir bitte einen Ratschlag geben, wie damit korrekt umzugehen ist. Ich möchte ungern irgendwann einmal von einem mehr oder weniger freundlichen Polizisten aus dem Verkehr gewunken werden und mich dann anmachen lassen müssen.
Es wurde explizit nach Legalität und Zulässigkeit gefragt und dann ist es wohl in einem Forum üblich und höflich, diese explizite Frage auch zu beantworten.
Wenn Du Dir mal die Mühe gemacht hättest, selbst bei IL zu schauen, hättest Du lesen können, daß die Reflektoren ein E Prüfzeichen haben und eintragungsfrei sind.
https://www.ilmotorsport.de/sh…50f2bc2155c872cd86cd24808
Selbstständiges Denken ist irgendwie so völlig aus der Mode gekommen...
Weitere Kommentare verkneife ich mir
Spannend. Dann würde mich brennend interessieren, wie ich etwas genehmigt bekomme, dass nach STVZO nicht zulässig ist.
Hat mal jemand die vollständige Kennzeichnung inklusive aller Ziffern und Zahlen e-...?
Sind die eigentlich gelb, gemäß STVZO, oder weiß?
P.S.: Spricht etwas dagegen, dass wir hier freundlich und höflich miteinander umgehen, oder geht es nicht anders?