Ich habe so eine elektronisch geregelte Klappenauspuffanlage (ESM3 von KessTech) an meiner Harley (weil so'n Eisenhaufen halt auch wie einer klingen sollte). Die ist aber 100% legal (inkl. e-Nummer und ABE für das jeweilige Modell), weil manuell nicht auf "offen" schaltbar (auch nicht per "Geheim-" oder Funkschalter). Gibt es auch für andere Hersteller (z.B. BMW).
"Legal" heißt allerdings schlichtweg nur, dass die aktuell noch bestehenden Lücken in den geltenden gesetzlichen Regelungen ausgenutzt werden, da die Anlage in den Zuständen, in denen die max. dB-Zahl zwingend vorgeschrieben ist (hier gibt es sehr exakte Verfahren zur Stand- und Fahrgeräuschmessung), diese auch eingehalten werden (weil dann die Klappe elektronisch zu macht). Faktisch sind die "geregelten" Zustände aber so eng gefasst, dass die Anlage im regulären Betrieb wirklich nur äußerst selten zu macht. Ich mache das deswegen in der Nähe von Müttern mit Kinderwägen, Reitern, Krankenhäusern etc. stattdessen tatsächlich häufig selbst (manuell "zu" geht nämlich immer). Zudem ist meine Anlage auch offen (weil ganz legal noch die Kats drinnen sind und ich Endrohre mit verjüngendem Querschnitt am Ausgang fahre) nicht soooo laut (aber eben lauter, als Serie). Zudem gilt auch immer die Regel: das Gas macht die Musik (bei einer Harley kann man ja mit äußerst niedrigen Drehzahlen fahren und generiert dabei dann auch primär "Blubbern" statt Gebrüll).
Ist so gesehen natürlich trotzdem ziemlich sinnfrei und die Lücke wird meiner Meinung nach irgendwann auch mit Sicherheit geschlossen, indem man z.B. ein dB-Limit definiert, das in jedem Fahrzustand nicht mehr überschritten werden darf (also egal in welchem Gang, bei welcher Drehzahl, bei Konstantgas und beim Beschleunigen). Bis dahin existiert diese Lücke aber noch und selbst später existiert dann Bestandschutz für alle dafür zugelassenen Fahrzeuge.
Bin mir aber nicht sicher, ob die gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren zur Geräuschmessung bei Motorrad und PKW auch tatsächlich genau dieselben sind. Falls ja wäre es m.E. nach heutigem Stand durchaus möglich, eine zulassungsfähige elektronisch gesteuerte Klappenanlage zu konstruieren. Ob es sich für den Hersteller allerdings tatsächlich lohnt, die dafür notwendige, kostenintensive Homologation zu ergattern (die ja für jeden einzelnen Modelltyp einzeln notwendig ist), halte ich für fraglich. Ich glaube, hier ist der Markt einfach nicht groß genug ist.