Frankreich testet Radarfallen für zu laute Verkehrsteilnehmer

  • @Levi...Okay, da hatte ich das versehentlich wohl etwas zu persönlich genommen, sorry hierfür.


    Bin mittlerweile 50 Jahre alt und hatte auch in meinen ersten Jahren nach dem Führerscheinerwerb, schöne und teilweise auch sportliche Fahrzeuge.
    Aber ich musste bis heute noch nie irgendjemanden zeigen und-/oder beweisen, was für ein toller Hecht ich denn bin und-/oder ob und was ich habe oder halt auch nicht, zum Glück.

    Fahrzeug: MX-5 Selection, EZ:09/21, G184, Poly Grau Metallic, i-active Sense Paket, Sportpaket mit Recaros, HR-Monotube Fahrwerk, Glas-Windschott und HR-Spurplatten von ATH, GEN4 Tenshi inkl. Diffusor und Stubby von Zymexx

  • Wir haben im Ort leider einige Individuen, welche offenbar Spaß daran haben nachts (oft ziwschen 23 und 1 Uhr) mitten in der Stadt ihre Fahrzeuge im 1. Gang bis zum Limiter hochzujagen.
    Mich nervts "nur". Wenn man aber dazu noch kleine Kinder hat und die dadurch aus dem Schlaf gerissen werden...naja.
    Dieser rücksichtslosen Fraktion an Fahrern wünsche ich tatsächlich mal ein saftiges Bußgeld.


    Das ist etwas anderes als wenn man auf der Landstraße mal etwas Gas gibt (egal ob Fahrzug modifiziert oder nicht), und dabei niemanden stört.

    Grüße, Fe2O3
    G-184 RF Sportsline mondsteinweiß

  • Ein Bußgeld hilft da nicht.


    Ich würd solchen Krawall-Brüdern das Fahrzeug wegnehmen und nicht zurückgeben.


    Das tut wirklich weh.


    Über Geldstrafen/Fahrverbote lachen so Typen doch nur.


    Die fahren dann auch ohne Lappen.


    Aber wenn das geliebte Blech weg ist überlegt sich der ein oder andere vielleicht doch im Vorfeld was er tut.

  • Ich würd solchen Krawall-Brüdern das Fahrzeug wegnehmen und nicht zurückgeben.

    Stellt sich die Frage, wer denn eigentlich ein Krawallbruder ist? Derjenige der lauter ist als ich?


    Ist wie mit den Rasern. "Jeder der schneller fährt als ich, ist ein Raser."


    Klar, das ist nicht ganz frei von Ironie, zeigt aber, wie schwer es ist, "so etwas" einzuordnen. Wie stifler auch richtig schreibt, liegt es im Ohr des Betrachters, ob es störender oder angenehmer Lärm ist.


    Ein Satz, den wir ALLE im Rahmen der Führerscheinausbildung gelernt haben (§ 1 StVO):


    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    Anm.: Mit "Verkehr" ist hier der Straßenverkehr gemeint.



    Aber es darf auch nicht vergessen werden, dass wir in einer sehr eng bebauten und auch dicht bewohnten Gegend wohnen (~220 Menschen/Km²). Wenn sich da nur die Hälfte von den "Krawallbrüdern" gestört fühlt, wird jeder Politiker handeln müssen. Und insbesondere an den exponierten Stellen (z. B. Ortsgrenze, Aufhebung von Streckenverboten usw.) geht's manchmal sehr laut zu. Wir wohnen direkt an der Stadgrenze mit einer großen Bundesstraße vor der Tür. Noch in über 500 Meter Entfernung! sind die "sportlichen" Fahrer deutlich zu hören. Bei schönem Wetter am Wochenende erfolgt das im 15 Minuten-Abstand! Mittlerweile hält es sich zwischen "sportlichen" PKW und der "offenen" Zweiradfraktion ungefähr die Waage.


    In einigen Alpenregionen wird laut über Fahrverbote nachgedacht, insbesondere wegen der Lärmbelastung.


    Warum also auch noch Öl in diese feurige Diskussionen schütten und den Befürwortern der Verbote auch noch freiwillig und ohne Notwendigkeit Argumente frei Haus liefern?

  • Fiel mir noch ein....


    Jeder kann und soll sich sein Auto doch so gestalten, wie er es selbst für gut empfindet. Das Ganze gepaart mit entsprechender Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer im Stadtverkehr, sprich keine sinnlosen Beschleunigungsorgien an Ampeln, vor Bar's usw., und schon wäre allen geholfen. Denn wie schon mal erwähnt, kann man auch sehr dezent mit einem Sportauspuff und selbst einem V8 unterwegs sein, hängt sozusagen vom eigenen, rechten Fuß ab ;)


    Ja, sicherlich würde das gehen. Stellt sich die Frage, warum man dann "so leise fährt", wenn man einen "lauten Auspuff" anbaut.


    Ich würd's umgedreht machen: Leisen Auspuff und mit dem Gaspedal Spaß haben (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben).


  • (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    Anm.: Mit "Verkehr" ist hier der Straßenverkehr gemeint.

    Vielen Dank für die Anmerkung :D ...wobei das doch gewissermaßen auch bei anderen Arten von Verkehr gilt, oder? :thumbsup:


    Sorry wegen OT :saint:

  • Jede überflüssige Autofahrt (also jede reine Vergnügungsfahrt) kann als Verstoß gegen § 1 StVO interpretiert werden, sobald man zumindest zeitweise auf andere Verkehrsteilnehmer trifft. Dreimal um den Kreisverkehr gefahren? § 1! Umweg auf dem Heimweg? § 1! Tour mitgefahren? Ganz fetter §1!


    Wird das wirklich so gehandhabt? Zum Teil schon. Aber es gibt ja auch noch andere Rechtsgüter, gegen die hier abgewogen werden muss. Es hat auch seinen Grund, dass sie StVO nicht nur aus § 1 besteht.


    Deshalb nutzt es nichts, hier alles über einen Kamm scheren zu wollen. Grundsätzlich ist der, welcher einen anders und für seinen Geschmack besser klingenden Auspuff montieren lässt, nicht zu kriminalisieren, solange er die einschlägigen Bestimmungen einhält.


    Wo Rücksichtslosigkeit und Belästigung anfangen ist allerdings einem steten gesellschaftlichen Wandel unterworfen, der auch - aber nicht nur - von der verfügbaren Technik geprägt wird. Deshalb sage auch ich: Rücksichtslosigkeit muss man nicht tolerieren. Aber bitte nicht päpstlicher als der Papst.

  • Vielen Dank für die Anmerkung :D ...wobei das doch gewissermaßen auch bei anderen Arten von Verkehr gilt, oder? :thumbsup:
    Sorry wegen OT :saint:

    Ja, klar, Flugverkehr, Schiffsverkehr, Bahnverkehr ...



    @Harkpabst
    Wenn sich alle an den § 1 StVO halten würden, bräuchten wir die anderen Paragrafen nicht und es gibt keine Unfälle mehr.


    Ich gehe sogar davon aus, dass die meisten Auspuffanlagen gesetzeskonform sind. Allerdings ist nicht immer nachvollziehbar, ob die Politik sich im Klaren darüber ist, was sie für Gesetze unterschreiben, die ihnen teilweise von Lobbyisten vorgelegt werden. Zumindest aber müssten die Prüfvorschriften selbst auf den Prüfstand.


    Mittlerweile ist das Auto an sich ist für viele ein Feindbild. Da sollte auch mal wirklich kritisch hinterfragt werden, warum das so ist. Und Lärm spielt in den Argumenten nun einmal eine große Rolle. Ob legal, grenzwertig oder illegal, ist dabei egal.


    Je mehr und nachvollziehbarer über "das laute Auto/Motorrad" gemeckert wird, desto eher treten Politiker auf den Plan, das zu ändern. Und wenn es keine schnelle Änderungen bei den Zulassungsvorschriften gibt, dann eben über Streckensperrungen.


    Wir schießen uns alle mit lauten Auspuffanlagen ins eigene Knie.




    Nachtrag:
    Unnützes Umherfahren. Das ergibt sich nicht aus dem § 1 StVO, es gibt dafür den § 30, Abs. 1 StVO


    Zitat:
    Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.


    Inwieweit das nachweisbar ist, ist ein anderes Thema.

  • Wenn das so kommt, bin ich auf die Umsetzung gespannt. Die Lärmemissionen liegen doch bei jeder Fahrzeugart auf einem anderen Level - je nachdem ob PKW, LKW oder Motorrad. Selbst unter den PKW gibt es bereits deutliche Unterschiede bei den eingetragenen dB Zahlen in den Fahrzeugpapieren. Es kann ja eigentlich nur so funktionieren, dass eine Ahndung erst ab einem bestimmten Grenzwert ausgelöst wird. Der dürfte dann aber auch Porsche und Co abdecken und unseren MX-5 viel Luft nach oben lassen. Ansonsten müsste das Messgerät grundsätzlich über das Nummernschild bei allen vorbeifahrenden Fahrzeugen die fahrzeugspezifische Lärmgrenze abfragen und mit dem tatsächlich gemessenen Lärmpegel vergleichen. Bei Überschreitung des individuellen Lärmpegels würde dann ein Ticket ausgelöst. Daran glaube ich allerdings nicht, das würde eine extreme Rechenleistung voraussetzen.