Wie hier schon erwähnt bei"Vandalismus" und oder "versuchter" Einbruch /Diebstahl zahlt die TK nicht! Erst wenn minimum eine CD, Sonnenbrille oder ähnliches aus dem Auto entwendet wurde.
das führt zwar zu weit, aber eine Sonnenbrille oder andere lose Gegenstände sind nicht Teil der TK. Und daher müssen ggf. Auch keine Einbruchsschäden bezahlt werden:
"Fazit: Wurde aus einem Fahrzeug ein Gegenstand entwendet, muss eine Teilkasko grundsätzlich nur Ersatz – für z. B. die Beschädigung des Kfz – leisten, wenn dieser Gegenstand versichert war. Ist unklar, was der Täter stehlen wollte, ist in der Regel jedoch davon auszugehen, dass der Täter sowohl versicherte als auch unversicherte Sachen entwenden wollte.
(LG Frankfurt (Oder), Urteil v. 11.01.2016, Az.: 16 S 98/15)"
https://www.anwalt.de/rechtsti…die-teilkasko_083354.html