Wenn gemessen wird, ist es zu laut, also stillgelegt—> Abschlepper.
Nicht mit ABE oder EG-Genehmigung, wenn man das Teil ordnungsgemäß eingebaut hat.
Zumindest nicht rechtmäßig.
Was natürlich keinen Cop daran hindert, es trotzdem erstmal zu machen.
Wenn gemessen wird, ist es zu laut, also stillgelegt—> Abschlepper.
Nicht mit ABE oder EG-Genehmigung, wenn man das Teil ordnungsgemäß eingebaut hat.
Zumindest nicht rechtmäßig.
Was natürlich keinen Cop daran hindert, es trotzdem erstmal zu machen.
Nicht mit ABE oder EG-Genehmigung, wenn man das Teil ordnungsgemäß eingebaut hat.
Zumindest nicht rechtmäßig.
Das ist genau der Irrtum auf den hier die ganze Zeit hingewiesen wird. Wenn das Auto lauter ist als zulässig dann kann es eingesackt werden. Dass Du ggf. den Hersteller zur Rechenschaft ziehen kannst wenn er Dir ein fehlerhaftes Produkt verkauft hat steht auf einem anderen Blatt. Halter bist Du und damit verantwortlich.
Das ist genau der Irrtum auf den hier die ganze Zeit hingewiesen wird. Wenn das Auto lauter ist als zulässig dann kann es eingesackt werden. Dass Du ggf. den Hersteller zur Rechenschaft ziehen kannst wenn er Dir ein fehlerhaftes Produkt verkauft hat steht auf einem anderen Blatt. Halter bist Du und damit verantwortlich.
War klar dass das kommt. Jedoch unterliegst du dem typischen Irrtum.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. In diesem Fall §19 (3) StVZO.
Na ja...
Wenn der Verdacht besteht, das an dem Teil, was eigentlich eine ABE hat, eine Veränderung vorgenommen wurde, sieht die Sache anders aus.
So könnte theoretisch z. B. Polsterwolle aus der Tüte "ausgebrannt" sein. Obwohl äußerlich alles korrekt erscheint, ist eine Veränderung erfolgt.
Was auch möglich sein könnte ist, dass zwar eine ABE vorliegt, aber der Anbau nicht korrekt erfolgte, was evtl. bveim Auspuff zu einer Undichtigkeit führt.
Denn auch die Art der Montage kann Bestandteil der ABE sein.
Da dies im EInzelfall nicht immer vor Ort geprüft werden kann, bleiben die genannten Möglichkeiten.
War klar dass das kommt. Jedoch unterliegst du dem typischen Irrtum.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. In diesem Fall §19 (3) StVZO.
Das angebaute Teil hat doch keine Betriebserlaubnis, DAS ist der Knackpunkt! Ob durch einen Produktionsfehler, Alterung oder böse Absicht ist Wurst. Oder glaubst Du allen Ernstes bei einer Kontrolle hilft das Zauberwort "das habe ich aber genau so gekauft"?
Die Konsequenzen für einen Hersteller der ein Produkt als "mit ABE" verkauft, das aber dem Gutachten nicht entspricht stehen wie gesagt auf einem anderen Blatt.
Ich habe auf einem meiner Motorräder eine Auspuffanlage eingetragen, die meinen Namen trägt. Die Illusion, dass mir das Narrenfreiheit geben würde habe ich aber nicht.
Moin.
Genau aus diesen besagten Diskussionen und teilweise Erfahrungen vieler mit Sportauspuffanlagen, egal ob nun hier oder von jeglichen anderen Herstellern, kann ich es mittlerweile durchaus verstehen, dass einige die Anlagen mit Teilegutachten überhaupt nicht mehr eintragen lassen.
Die Rennleitungen in jedem Bundesland können/dürfen nach Ihrem Ermessen selbst entscheiden, ob eine Anlage für deren Empfinden und-/oder teilweise zweifelhaften Messungen, zu laut ist oder nicht! Da nützt einem die Eintragung und-/oder teilweise ABE dann meistens auch nichts mehr.
Ich habe seit über 25 Jahren unter allen meinen bisherigen Roadstern diverse Sportauspuffanlagen von komplett bis nur Endschalldämpfer montiert gehabt, welche selbstverständlich alle eingetragen waren oder über eine ABE verfügten.
Genauso bei den Tieferlegungen, Felgen und allem anderem, alles legal eingetragen.
Meine Erfahrungen mit der Rennleitung waren bis dato jedoch und jedes Mal mehr als positiv aber ich gehöre mittlerweile ja auch schon zur älteren Generation so das ich vermute, dass die bei den grauen Panthern eher genau von dem Fall ausgehen, dass die Halter alle legal unterwegs sind.
Mein NC war vorher mit dem BBK-Endtopf (lautstärke je nach Drehzahlband auf meine damaligen Wünsche angefertigt) schon mächtig laut im Gegensatz zur FOX-Anlage des ND's aber angehalten wurde ich ich nur ca. zwei bis drei Mal in fast 10 Jahren (Routinekontrollen, Papiere und Alkohol/Drogen).
Mit dem ND wurde ich seit dem Kauf noch nie angehalten. Aber da mache ich mir persönlich auch überhaupt keinen Kopf, egal ob nun wegen Tieferlegung, recht breiten Felgen oder wegen der FOX-Anlage mit Vorschalldämpfer. Die FOX ist mittlerweile ebenfalls deutlich lauter geworden seit dem Einbau und aktuell über 47.000km auf der Uhr.
Doch wie auch hier schon richtig geschrieben worden ist, jeder empfindet Lautstärke anders und diese ist halt auch komplett Frequenzabhängig.
Selbst empfinde ich z. B. die Mercedes V8 AMG's vom tiefen sonoren Sound nicht annähernd so schlimm für die Ohren, als wenn ein z. B. ein Ferrari oder andere Sportwagen mit den hochdrehenden V8 Motoren an einem "vorbeikreischen".
Ähnlich bei den Motorrädern, wo ich die Harley's den Rennsemmeln von Suziki und Co. von der Art des Sounds wenn bevorzuge und nicht soo schlimm empfinde.
Aber das ist halt auch nur mein persönliches Empfinden, mehr nicht.