Neues zum Verkehrsrecht

  • Wahrscheinlich bin ich zu blöd, aber seid wann ist es verboten, ein Handy in eine Halterung zu stecken und ggf. auch per Freisprechen zu telefonieren?

  • "Handy in der Hand" ... Nicht "in der Halterung" ;)


    Wie allerdings das "in die Halterung stecken/entnehmen während der Fahrt" gesehen wird, ist wieder was Anderes. :/

    (ber)ND gut ... ALLES gut!:thumbsup:

    2020er MX-5 ND ST G132 Sel +iAS (2017er MX-5 ND RF G160 SP+SL)

    2021er Suzuki Swift Sport 1.4 Boosterjet Hybrid (2020er CX-30 G150 Sel +Design +iAS)

    Wer mit mir nicht auskommt, muss einfach noch ein 'bisschen' an sich arbeiten! :D

  • Jau, wer lesen kann. "Bei einer Videoaufnahme löst die Kamera aus, sobald ein Handy und eine entsprechende Handhaltung identifiziert werden."


    Ich habe Handyhalterung gelesen :D

  • Für die, die es noch nicht mitbekommen haben: 2017 wurde der völlig missratene "Handyparagraph" geändert. Seit dem ist das Halten eines (jeden!) elektronischen Gerätes, "das der Kommunikation, Information oder

    Organisation dient" verboten. Die früher häufig gebrauchte Ausrede, man habe einen iPod oder ein reines Navi benutzt, zieht nicht mehr. Ich persönlich hätte es nicht für verkehrt gehalten, wenn auch das Halten einer (E-)Zigarette verboten worden wäre.

  • ...... Ich persönlich hätte es nicht für verkehrt gehalten, wenn auch das Halten einer (E-)Zigarette verboten worden wäre.

    ....na na, das erzähl aber mal nicht dem Volker (banditabe) :)

    Sonnige 8) Grüße
    Andreas




    „Ein Sportwagen ist eine Sitzgelegenheit, die es uns ermöglicht, von unten auf andere herabzuschauen.“

  • ....na na, das erzähl aber mal nicht dem Volker (banditabe) :)

    Mir aber auch nicht. ;)

    Wenn das Halten/Rauchen einer Zigarette nicht verborten ist, wieso dann das Dampfen einer E-Zigarette? Sicherlich fällt keine Glut in den Schoß oder Ärmel und sorgt für Panikreaktionen. Da brennt ja auch nichts. Maximal fällt das Gerät in den Fußraum, was mit Getränkedosen und allem anderen genauso passieren kann. Mich würde deine Begründung interessieren ramm. Wo resultiert daraus eine Gefährdung?

    G184 ST polymetal grey - Stubby, schwarze Seitenblinker, Felgen JR3 (17''/7'') mattschwarz, Gen7 ESD & Diffusor, KTec Gewindefahrwerk, Zymexx Acrylwindschott, ACC & Fenster Roll Up Controller, schwarze Embleme, schwarze Lenkradverkleidung & Schaltrahmen, JASS Schaltknauf Typ R, Skidnation door bushings, Mike Sanders von Classic Car Peine, Keramikversiegelung von Rolando Rieger, Hardrace Domstreben v&h, HEL Stahlflex

  • Mir aber auch nicht. ;)

    Wenn das Halten/Rauchen einer Zigarette nicht verborten ist, wieso dann das Dampfen einer E-Zigarette? Sicherlich fällt keine Glut in den Schoß oder Ärmel und sorgt für Panikreaktionen. Da brennt ja auch nichts. Maximal fällt das Gerät in den Fußraum, was mit Getränkedosen und allem anderen genauso passieren kann. Mich würde deine Begründung interessieren ramm. Wo resultiert daraus eine Gefährdung?

    Es ist beides nicht verboten, aber das suchen, fummeln, anzünden (einer "echten" Zigarette) etc lenkt vom Verkehr ab und es fehlt dauerhaft eine Hand am Steuer, die im Notfall auch nicht schnell an das Lenkrad gebracht werden kann.