Vorstellung

  • Ein Neuer auf der Händlermeile - aber eigentlich kein Händler.


    Wie in meiner Vorstellung als neues Forums-Mitglied bereits erwähnt, bin ich Rechtsanwalt und sehr stark im Verkehrsrecht aktiv. Daher bin ich auch Vertrauensanwalt des AvD. Vielleicht hat der eine oder andere vor ca. 11 Jahren den Lederstreit um den Opel GT mitbekommen, über den auch die Fachpresse berichtet hat - der Anwalt, der dahinter steckte war ich.


    Heute sind auch noch falsche Angaben von Verkäufern Thema, aber hauptsächlich geht es um Unfälle und Blitzer.


    Um nun nicht nur so eine Kurzerwähnung vorzunehmen, bin ich jetzt auch auf der Händlermeile "eingezogen". Ihr werdet von mir keine Rabatte oder Sonderaktionen erwarten können, aber Links und Infos zum Verkehrsrecht. Wer eine Frage hat, kann sie hier stellen und ich werde gerne kurze Tipps und Hilfestellungen geben. Aber natürlich kann ich hier nicht die komplette Rechtsberatung im Einzelfall vornehmen.

  • Da hier nach deiner Angabe (Mazda Schweiz) und deiner Wohnsitzangabe im Profil Schweizerisches Recht anwendbar wäre, ist meine Antwort – basierend auf deutschem Recht! – nur bedingt verwertbar. Unter der Voraussetzung, dass sich sicher nachvollziehen lässt, dass sich deren Antwort auf den G184 bezieht, hättest du sicher gute Karten. Aber willst du es wirklich sehenden Auges auf einen Motorschaden ankommen lassen…???

  • Herzlich willkommen :thumbup:


    Auch ich hätte eine kurze Frage , Angenommen ich wäre in einen Auffahrunfall verwickelt , ich halte im Kreuzungsbereich zum rechts abbiegen, und mir fährt einer drauf. Kann die Versicherung unter Umständen die Übernahme des Schadens verweigern wenn ich eine nicht zugelassene Blinker Technik verbaut habe? Bzw. gibt es die Möglichkeit das diese Kosten von mir zurück verlangt werden ? Beispielsweise weil der Auffahrer behauptet Garkeinen Blinker gesehen zu haben ? 35€ Verwarnung sind mal nicht so wichtig ...


    Vielen Dank für die Antwort


    Liebe Grüße

  • Hallo Andy,


    danke für die Willkommensgrüße.


    Versicherungen versuchen ALLES, um nicht/nicht alles zahlen zu müssen. Von daher kann es natürlich sein, dass die das als Argument benutzen. Dann spielt es eine Rolle, ob du hier die Haftpflichtversicherung vom Gegner meinst, oder deine eigene Vollkasko. Die Haftpflicht dürfte zahlen müssen; bei der Vollkasko kann es tatsächlich Probleme geben, wenn die Betriebserlaubnis futsch war. Auch (und gerade) wenn es um die Haftpflicht geht: Schalte einen Anwalt ein, der wirklich was vom Verkehrsrecht versteht und nicht meint, das ist nur Zahlen aus einem Gutachten abzuschreiben. Warum willst du die Arbeit selbst machen, wenn du es einen Profi machen lassen kannst, ohne dass es dich was kostet?