Nach meiner Recherche benötigen Dachträger o.ä. keine ABE oder dergleichen, sie werden als Teil der Ladung gesehen. Es muss natürlich § 22 StVO beachtet werden (Ladungssicherung, max. Abmessung, zul. Gesamtgewicht, etc...).
Vom Hersteller ist eigentlich die Montage am Dach, optional mit nur einem Saugnapf auf der Windschutzscheibe vorgesehen. Allerdings macht das RF-Dach hierfür auf mich einen zu windigen Eindruck und ist ohnehin meist geöffnet. Die Scheibe ist hierfür deutlich stabiler. Wenn man die Oberfläche gewissenhaft reinigt und die Saugnäpfe pfleglich behandelt habe ich keinerlei Bedenken, dass das Ganze bei Landstraßengeschwindigkeit nicht halten könnte.
Bzgl. Sichtfeld hatte ich zunächst auch etwas Bedenken. Tatsächlich verschwinden aber die beiden oberen Saugnäpfe komplett hinter der Sonnenblende und der verbleibende einzelne mit seinen 15 cm Durchmesser beeinträchtigt die Sicht auch nicht mehr als ein mobiles 7“ Navi oder die Corona-Masken, die derzeit anscheinend den Wunderbaum am Innenspiegel abgelöst haben. So wäre dann auch meine Argumentation, falls ich deswegen doch mal angehalten werden sollte.
Bleibt noch das Scheibenwischer-Problem, wobei ich ohnehin nur bei schönem Wetter offen zum Biken fahre. Führen eines KFZ mit mangelhaften Scheibenwischer kostet laut Bußgeldkatalog 5 €, damit kann ich leben...
Optional habe ich überlegt alles entgegen der Fahrtrichtung zu montieren, dann wäre nur der eine Hinterrad-Halter auf der Frontscheibe. Dies ist aber vom Hersteller explizit untersagt, vermutlich da dann am Hinterrad durch den Fahrtwind abhebende Kräfte auftreten und hier nur ein Saugnapf mit Klettfixierung vorhanden wäre.
Das Anbringen auf dem MX5 stellt eigentlich kein Problem dar, hierfür hat er ja extra eine montagefreundliche Höhe.
Fazit: Bei herkömmlichen Autos mit Standardmontage absolut „stubenrein“, am MX5 nach meiner Einschätzung unbedenklich aber ggf. nicht völlig wasserdicht. Aber ein ungewöhnliches Fahrzeug benötigt eben ungewöhnliche Maßnahmen