Kaufen oder nicht?

  • Ich steh da grad ein wenig auf dem Schlauch. Erstzulassung 08/2016 aber Baujahr 2019? ?(

    Viele Grüße Volker :thumbup:


    Bud Spencer: "Du hörst mit dem Vorschlagen auf und bringst was zu fressen, sonst qualmts...für den Gentleman und mich."

  • Na ja, das ist ja nun ganz offensichtlich Mumpitz. :)


    Vielleicht bin ich zu unkritisch, aber ich finde das Angebot nicht so unattraktiv. Ich hatte nun schon bei zwei NDs das Vergnügen, dass mir andere ins Auto gefahren sind. Da kommen ganz schnell für Schäden knapp über dem Bagatellschaden erhebliche Aufwände für Teiletausch und Lackierung zusammen. Und - ganz ehrlich - da sehe ich keinen Grund, das Auto nicht zu kaufen.


    Der Wertausgleich der Versicherung betrug übrigens jeweils 300€. Wie viel Nachlass würdet ihr denn erwarten?


    Ich persönlich würde grundsätzlich keinen schwarzen ND nehmen, aber das ist Geschmackssache. Es irritiert mich auch ein wenig, dass in der Anzeige gar keine Bilder sind.


    Aber dass jeder reparierte Unfallschaden ein Auto gleich inakzeptabel macht, kann ich nicht nachvollziehen.


  • Aber dass jeder reparierte Unfallschaden ein Auto gleich inakzeptabel macht, kann ich nicht nachvollziehen.

    Kommt drauf an, wie das repariert wurde. Nach Herstellervorgaben oder Hinterhof.


    Wenn die Blechteile ausgetauscht und frisch Lackiert werden, mag es gehen. Wenn Ali ausbessert, gibt es in ca, 3 - 5 Jahren Probleme. Mal ganz abgesehen von der Lack Güte.


    Dann ist da noch die Unsicherheit mit dem Getriebe, Erst ab Baudatum 06.09.2016, ersichtlich aus dem Getriebeaufkleber, wurde ein verstärktes Getriebe eingebaut.



    Gruß Ulli

    Ab August 1998 bis heute, NA limited edition von 1992 in british racing green. :)

    Ab Mai 2016-2018, ND G160 EL von 2016. in Rubinrot. Ab Mai 2019 -2022, ND G-184 EL von 2019 in Purweiß.

  • Da kommen ganz schnell für Schäden knapp über dem Bagatellschaden erhebliche Aufwände für Teiletausch und Lackierung zusammen. Und - ganz ehrlich - da sehe ich keinen Grund, das Auto nicht zu kaufen.


    Der Wertausgleich der Versicherung betrug übrigens jeweils 300€. Wie viel Nachlass würdet ihr denn erwarten?


    Aber dass jeder reparierte Unfallschaden ein Auto gleich inakzeptabel macht, kann ich nicht nachvollziehen.

    Sehe ich genauso, aber dafür ist er insgesamt zu teuer und hat zu viele km. Ich frage mal andersherum - warum sollte man das Auto kaufen, wenn man für ähnliches Geld auch einen unfallfreien, jüngeren bzw. mit weniger km findet?


    Wenn ich inzwischen eins gelernt habe, dann ist es, dass man sich beim Auto kaufen und verkaufen die Ruhe antun sollte. Wenn man was Gutes zu einem guten Preis sucht, kann das schon einmal ein paar Monate dauern, aber es wird kommen. Wenn man ungeduldig ist, kauft man eben das was da ist.


  • Sehe ich genauso, aber dafür ist er insgesamt zu teuer und hat zu viele km. Ich frage mal andersherum - warum sollte man das Auto kaufen, wenn man für ähnliches Geld auch einen unfallfreien, jüngeren bzw. mit weniger km findet?

    Keine Frage, das wäre dumm.


    Aber wenn ich z.B. gerade jetzt bei mobile.de nach G 160 Sports-Line ab 2016 mit <30.000 km für unter 18.000€ suche, ist die Anzahl der Treffer problemlos an einer Hand abzuzählen. Ein Händler, drei Private. Ob die Auskunft "unfallfrei" dann wirklich im juristischen Sinne zutreffend ist, stellt ohnehin ein Restrisiko dar. Service und Anschlussgarantie muss man für sich selbst bewerten.


    Aber es stimmt schon, dies ...

    Zitat

    Wenn ich inzwischen eins gelernt habe, dann ist es, dass man sich beim Auto kaufen und verkaufen die Ruhe antun sollte.

    ... ist der wichtigste Rat von allen. Auch wenn ein MX-5 kein Brot-und-Butter-Auto ist, es gibt genug davon. Wir reden hier nicht von Raritäten.

  • Um jetzt mal keinen extra Thread dafür aufzumachen:


    Wie wichtig ist eurer Meinung nach die Anschlussgarantie bei einem Kauf vom Händler? Bei einem Privatkauf ist sie ja quasi Pflicht, oder?
    Gibt es außer dem Getriebeproblem andere häufiger auftretende Probleme die durch die Werksgarantie abgedeckt sind?


    Danke schon mal :)


    Grüße

  • Ist halt eine Lotterie wie eine Vollkasko. Wenn man sie braucht und hat... toll.


    Bei meinen gebraucht gekauften Fahrzeugen hätte sich der Aufwand bisher nie gelohnt, da ich kaum was an den Autos hatte. Ein defekter Motor.... und ich würde hier anders schreiben.

    Grüße


    Andreas


    MX-5 G184 Signature in schwarz, Öhlins Road & Track (70/40), I.L. Motorsport Domstrebe (Front + Heck), Zymexx Blinker

  • Ich sehe da gar keinen Unterschied zwischen Privatkauf und Kauf beim Händler. Beide helfen Dir nicht, wenn nach Ablauf der Werksgarantie etwas kaputt geht.
    Wenn man das Risiko dennoch absichern möchte, braucht man so oder so die Anschlussgarantie.


    Echte Probleme halten sich bei unserem Auto ja bisher zum Glück im Rahmen. Insofern bleibt es fraglich, ob die Anschlussgarantie sinnvoll ist, oder nicht.

  • Wie wichtig ist eurer Meinung nach die Anschlussgarantie bei einem Kauf vom Händler? Bei einem Privatkauf ist sie ja quasi Pflicht, oder?
    Gibt es außer dem Getriebeproblem andere häufiger auftretende Probleme die durch die Werksgarantie abgedeckt sind?

    Wir haben damals die Anschlußgarantie für 3 Jahre als Bonus beim Kauf mit rausgehandelt.
    Waren für den Händler glaube ich 250€!?!?
    Für 3 Jahre Garantie finde ich das eine echt kleine Summe, geht bei anderen Herstellern auch wesentlich teurer. Von daher überschau und bezahlbar.


    Wichtig wird Sie dann, wenn mal etwas kaputt geht, aber das kann ja niemand vorhersehen.
    Von daher muß jeder selbst wissen, ob man eine Anschlußgarantie abschließt oder nicht!
    Gibt auf alle Fälle ein besseres Gefühl, " auf der sicheren Seite zu sein"!

    Sonnige 8) Grüße
    Andreas




    „Ein Sportwagen ist eine Sitzgelegenheit, die es uns ermöglicht, von unten auf andere herabzuschauen.“

  • Ich sehe da gar keinen Unterschied zwischen Privatkauf und Kauf beim Händler.

    Auch wenn du den Unterschied nicht siehst, er existiert. Der Händler haftet aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung bei Sachmängeln:

    • Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Abschluss des Kaufvertrages auf, lag er vermutlich bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vor. Erst nach sechs Monaten muss der Käufer das beweisen.