Prinzipiell gilt erstmal das BGB. Da hat sich jeder Händler dran zu halten.
Wenn ein Marketplace Händler meint er könne seine eigenen Bedingungen im Widerspruch zum BGB durchsetzen wird es zwar etwas nervig, aber wenn er uneinsichtig ist muss man eben den Amazon Kundenservice einschalten.
Amazon kann es sich nicht leisten Verstöße gegen geltendes Recht zu billigen.
Ich habe noch immer zu 100 % meine Probleme mit Amazon regeln können.
Was nicht heißt das ich nicht auch direkt bei Anbietern schaue.
Ändert aber alles nichts daran, dass in diesem Fall MusicStore dein Vertragspartner wäre und nicht Amazon. Und nicht jede Unstimmigkeit zwischen Käufer und Verkäufer ist gleich zwingend ein Verstoß gegen das BGB durch den Verkäufer.