3. Im Restaurant zahlst Du für einen.
Stimmt so nicht ... ohne Kontrolle konsumiert der 'gemeine' Mann im allgemeinen (deutlich!) mehr
3. Im Restaurant zahlst Du für einen.
Stimmt so nicht ... ohne Kontrolle konsumiert der 'gemeine' Mann im allgemeinen (deutlich!) mehr
Eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um 60! kg sind immer noch weniger als 5%.
Ich denke das man da immer im Rahmen ist, wenn man nicht gerade sein Motorboot auf's Verdeck gebunden hat.
Grüße,
Jürgen
Stimmt, bis 15 % zu viel sieht es der Gesetzgeber, erkennbar am niedrigen Bußgeld, auch locker. Bis 5 % bleibt es straffrei.
Wo liegen die Tarife da? Nur mal interessehalber
30 € ab 5 %, 35 € ab 10 % und 95 € ab 15 %.
Die 35.-€ würden also erst bei über 120kg Überladung fällig. Da sollte man hier die Kirche doch mal im Dorf lassen.
Grüße,
Jürgen
Gut zu wissen. Da kann ich ja nächstes mal ne ganze Pulle Bier mitnehmen.
Naja, die Strafe ist das Eine. Die zusätzliche Belastung des Fahrzeugs und ein kritischeres Fahrverhalten bei hecklastiger Beladung das Andere.
Kein Grund zur Panik, aber auch nicht unbedingt erstrebenswert.
Man wird ja nicht den Kofferraum vollladen zum Spazierenfahren. Und wenn ich länger weg fahre, dann lieber in den Kurven etwas angepasst, als mein halbes Gepäck zu hause zu lassen
Grüße,
Jürgen
Naja, die Strafe ist das Eine. Die zusätzliche Belastung des Fahrzeugs und ein kritischeres Fahrverhalten bei hecklastiger Beladung das Andere.
Kein Grund zur Panik, aber auch nicht unbedingt erstrebenswert.
Ich denke, dass wir bei jeder Urlaubsreise sicherlich an der Grenze der Belastungen waren und das Auto war fahrbar.
Sicherlich merkt man das Mehrgewicht an der abnehmenden Spritzigkeit, aber das Heck kommt viel später!
Nein im Ernst, man merkt es, aber es ist durchaus beherschbar!