Das mit dem 75kg ist klar, aber so 7kg mehr wiege ich schon
Und ganz ohne Gewicht kommt auch mein übe Frau hält nicht aus
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Das kommt mir bekannt vor...
Aber wie gesagt, wenn man für die +7kg und Beifahrer mal großzügig 100kg rechnet, dann bleibt für das Gepäck noch mehr als ausreichend Reserve:
6 Karton Wein (auf dem Rückweg) überschlagen wir mal großzügig mit 50kg, dann noch 2x Reisetasche mit je 10kg, dann sind wir auf 100+50+10+10=170kg Zuladung. Das darf unser ND doch durchaus, oder?Grüße,
Jürgen -
Ja, klar, ich bin nur der Meinung, dass das auch im normalen Kofferraum unter kommen sollte.
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Mein Gepäck für eine 10 tägige Ausfahrt.
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Das kommt mir bekannt vor...
Aber wie gesagt, wenn man für die +7kg und Beifahrer mal großzügig 100kg rechnet, dann bleibt für das Gepäck noch mehr als ausreichend Reserve:
6 Karton Wein (auf dem Rückweg) überschlagen wir mal großzügig mit 50kg, dann noch 2x Reisetasche mit je 10kg, dann sind wir auf 100+50+10+10=170kg Zuladung. Das darf unser ND doch durchaus, oder?Grüße,
JürgenKlugscheißermodus:
Bitte denkt daran.....
Was in den Papieren steht, muss aber nicht der Realität entsprechen, was die Angabe des Leergewichts angeht.
Klar, als Überschlag geeignet, aber nicht selten sind die "Leerfahrzeuge" schwerer. Anderes Zubehör, Bordwerkzeug usw. usw.... das läppert sich. Am Ende zählt auf der Waage nur und ausschließlich das tatsächliche Gewicht = zulässiges Geamtgewicht.
Wird nach oben abgewichen, kann in D eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die für Fahrer UND Halter gilt. Sitzt der Halter auf dem Beifahrersitz, ein anderer fährt, zahlen beide!!!
Wieviel, ist davon abhängig, wie hoch die Abweichung in % liegt. Hier gibt's einen Rechner:
https://www.bussgeldrechner.org/ueberladung.htmlIm "normalen" Leben kaum, aber vielleicht hat's einer vielleicht schon mal gesehen:
In der Urlaubszeit steht auf Autobahnrastplätzen gelegentlich die Rennleitung mit einer Waage. Ziel sind vor allem Wohnmobile/Gespanne. Aber ein MX mit "Schrankkoffer" auf der Heckklappe, könnte neugierig machenEs geht ja hier primär ums Urlaubsgepäck und da gilt besonders "andere Länder, andere Sitten". Die Rechnung für die Ordungswidrigkeit wird in D sicherlich mit einem "inneren Achselzucken" hingenommen, ganz anders ist das aber bei unseren Nachbarn.
Ob und inwieweit diese Tabelle (noch) gültig/aktuell ist kann ich nicht sagen, aber vor allem in Österreich ist große Vorsicht bei dem Thema angesagt.
http://www.reisemobile-schmitt…u_strafen_ueberladung.pdfAuch in der CH versteht man da keinen Spaß was die Geamtgewicht-Abweichung angeht. Schon bei relativ niedrigen Überschreitungen der Grenzwerte kann auch der Staatsanwalt hinzugezogen werden und dann richtet sich die Strafe nach dem Einkommen plus Verfahrenskosten.
Auch wichtig, nur weil man eine Ordnungswidrigkeit bezahlt hat, hat man sich nicht das höhere Gewicht "erkauft". Das heißt u. U., dass noch zusätzliche Kosten und Mühe für die Aufgabe des Gepäcks mit Bahn oder Post anfallen. Und auch da gibt's in den anderen Ländern andere "Traditionen", was die Rennleitung am Ort (vielleicht irgendwo in der Einöde) anordnen kann/darf.
Klugscheißermodus aus
Die Beschränkung auf's Wesentliche in Sachen Urlaubsgepäck kann also durchaus sehr sinnvoll sein
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Mein Gepäck für eine 10 tägige Ausfahrt.
Warum nimmst du eine noch nicht mal mehr halbvolle Flasche Bier mit
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Das mit der Ausstattung stimmt natürlich, hatte ich aber auch nicht bedacht... wir haben hier so eine Fahrzeugwaage (eig. Für Landwirtschaft) ein paar hundert m entfernt. Wenn ich den RF dann mal habe, werd ich da einfach mal drauf fahren.
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Hi Birdie,
gute Idee, wer sowas mal vor hat, sollte aber beachten:
Wie oben erläutert, gilt für die Rennleitung nur das zulässige Gesamtgewicht (zGG) zum Zeitpunkt der Überprüfung. Das heißt, das komplette Fahrzeug einschl. der ganzen "Ladung". Ob die Ladung aus Menschen, Gepäck, Zubehör, Benzin, Wein-/Bierkästen oder Grill besteht, spielt keine Rolle.
Deshalb solltest du vom "schlimmsten Wiege-Augenblick" ausgehen. Das bedeutet: das ganze Fahrzeugzubehör (Verbandkasten, Kompressor, Werkzeug usw), aber auch vollgetankt einschl. voller Scheibenwaschanlage.
Nach der Wiegeaktion ist es dann müßig darüber zu diskutieren, ob die Angabe des Leergewichtes praxisgerecht ist oder nicht. Es ist, wie es ist und es gilt im Falle eines Falles nur das zGG.
Zumindest hat man dann einen praxisorientierten Referenzwert, der Rest kann mit Personen-/Kofferwaage ermittelt werden.
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Und wie oft ist das schon passiert das man gewogen worden ist?
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Warum nimmst du eine noch nicht mal mehr halbvolle Flasche Bier mit
Um das zulässige Gesamtgewicht nicht zu überschreiten!!!!
Könnte ja sein, dass das Auto gewogen wird.