Geschafft. Habe eben meine heißgeliebte Eigenbaulenkradverlängerung nach Genehmigung der Bündelungsbehörde und Neuerstellung der Betriebserlaubnis nach Paragraph 19 StVo mit einem TüV Einzelabnahmegutachten nach Paragraph 21 nun endlich legalisiert (Eintrag in den Schein):
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Und hier ein paar Bilder dazu:
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Ich kann meine Freude nach dem Akt gar nicht aussrücken, denn sowas gerade in Hessen durchzubekommen, ist schon fast ein Wunder. Denn diese Bündelungsbehörde als zusätzliches Genehmigungsorgan gibt es nur in Hessen.
Aber alles vergessen: Die Saison kann kommen.