Anhängerkupplung
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Ältere Modelle schon.
Ja, ältere Modelle schon. Von denen reden wir hier aber nicht. Wie viel Anhängelast steht denn in deinem Fahrzeugschein? Richtig, 0,000kg. Natürlich gibt es Anhängerkupplungen für den ND, auch mit ABE, und allem, was dazu gehört. Du bist aber dennoch an die im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast gebunden.
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Jain,
ist mit der Anhängelast natürlich völlig richtig was du sagst. Aber es gibt in dem Zusammenhang fast immer zwei Werte für die Lasten.
Es gibt einige ganz spezielle und sehr seltene Fälle (z. B. einige E-Autos), die zwar keine Anhängelast (Zuglast) eingetragen haben und auch keinen Anhänger ziehen dürfen, wohl aber eine Stützslast angegeben wurde. Diese Angabe wäre dann genau der Fall für den Radträger.
Dass NUR die Stützlast angegeben wird, ist aber wirklich sehr selten.
Für diejenigen, die sich noch nie mit dem Thema AHK beschäftigten, hier die Angaben zur AHK in der Zulassung Teil I zu unserem Wolfsburger mit Original-Zubehör-AHK
Wichtig sind die Werte in den Feldern:
13: Stützlast (Im Beispiel 50 Kg). Das wäre das Gewicht für Radträger incl. der aufgeschnallten Räder. Die tatsächlich vorhandene Last muss dann wiederum von der max. Zuladung des Fahrzeuges abgezogen werden.
O.1: Anhängelast gebremster Anhänger (im Beispiel 1100 Kg)
O.2: Anhängelast ungebremster Anhänger (im Beispiel 590 Kg)Diese beiden Werte beziehen sich in der Regel auf 12% Steigung
22: Bemerkungen/die Auflagen vom Hersteller. Hier können auch Abweichungen der o. a. Angaben stehen. Oftmals KANN die Anhängelast etwas höher liegen, wenn auf 8%-Steigung reduziert wird. Diese Bemerkungen KÖNNEN aber im Einzelfall immer anders sein.
Bei einer ABE - also keine Scheinentragung erforderlich - müssen diese Angaben in der entsprechenden Bescheinigung vorhanden sein, damit im Falle einer Kontrolle das auch geprüft werden kann.
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@H-E-K: Gibt es Neuigkeiten?
Nein, die liegen wahrscheinlich bei Mazda (D oder J) immer noch am Boden vor lachen
Fest steht wohl, dass Anbau mit TÜV-Abnahme dann kein Problem ist, wenn die AHK lediglich mit einem Fahrradträger genutzt wird.
Aber nachdem ich jetzt ein paar Tage an der Mosel und im Hunsrück durch die Kurven gepflügt bin, habe ich die Idee mit dem Motorrad-Anhänger ad acta gelegt. Mit dem Motorrad macht es nämlich auch nicht mehr Spaß als mit dem MX -
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@H-E-K: Kannst Du eine günstige AHK für den Fahrradträger empfehlen?
Empfehlen nicht, weil ich keine eigene Erfahrung damit habe. Aber das Angebot findest du in Beitrag #14 dieses Threads.
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Nein. Ich vermute, dass man bei Mazda diese Anfrage nicht ernst genommen hat.
Mittlerweile habe ich auch kein Interesse mehr. Mir ging es ja um einen Motorrad-Transport-Anhänger. Aber dafür habe ich noch einen SUV und einen Golf zur Verfügung.
Wenn du aber einen Fahrradträger anbringen willst, dann solltest du dich direkt mit dem Anbieter in Verbindung setzen, der garantiert ja die TÜV-Eintragung. Siehe Beitrag #7. -
Sehr schade.