Anhängerkupplung

  • Gibt es hier vielleicht Neuigkeiten?

    Das würde mich auch interessieren. Da es Fotos vom ND mit abnehmbarer AHK gibt muss das ja gehen. Bevor die Zyniker wieder in die Vollen gehen: ich will keinen Pferdeanhänger ziehen, sondern mein Motorrad auf dem Anhänger mit in die Alpen nehmen.
    Ich habe ein Angebot von Kupplung vor Ort.com konkret für mein Modell* zum Preis von 1.390,- €, ich zitiere:
    Anhängerkupplung in Erstausrüster-Qualität )
    Inkl. fachgerechter Montage mit E-Satz 13 polig ,spezifische Codierung der Software z.B. Einparkhilfe,Gespannstabilisierung,Spurassistent usw. zum Festpreis:
    Abnehmbare Ausführung: 1390,- EUR
    Ich will dieses Angebot aber erst noch meinem Mazda-Händler zeigen.
    ------------------
    *SKYACTIV-G 160 6GS AL-SAKURA

  • In den USA gibt es sowas, ja. Da gibts aber auch keine Probleme mit etwaiger Zulassung. Hier wirst du damit nicht weit kommen und auch dein Angebot wird wohl daran scheitern, dass das alles keine Zulassung haben wird.

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    Fahrzeugthread: Joshudes Mondgestein


    2005 Volvo V50 T5 AWD M66 in Passion Red

    Fahrzeugthread: Joshudes Kümmerling Bill

  • Es gibt nur einen für eine RECHTSVERBINDLICHE Auskunft in Sachen AHK für deutsche MX5 und das ist Mazda Deutschland.


    Die können nämlich sagen, ob für deutsche Fahrzeuge Kühlsystem, Bremsen, Kupplung, Antriebsstrang, Karosseriefestigkeit usw. eine AHK aushalten.


    Da nicht unterschieden wird, ob an einer AHK ein Radträger für ein 9 Kg Carbonfahrrad, eine Segeljolle, Motorrad, kleiner Lastenesel oder Wohnwagen "verkuppelt" wird, spielt die Art der Nutzung in der AHK-Scheineintragung keine Rolle. Wichtig sind die Angaben für Zuglasten (verschiedene Steigungen, gebremst/ungebremst, Geschwindigkeiten) und die Stützlast, die nicht über den Daumen geschätzt werden dürfen. Der Einzige, der in dieser Hinsicht nicht schätzt, ist der Hersteller. Und an den kann man sich halten, wenn plötzlich die Spaltmaße an den Türen nicht mehr stimmen, der Kühler den Anforderungen nicht gewachsen ist, das ESP kollabiert, weil hinten immer "irgendwas wackelt" ....


    Das dürfte dann ein unterhaltsamer Rechtstreit werden, wenn etwas sein sollte.


    Daher verbieten sich auch irgendwelche Vergleiche mit anderen Herstellern/Modellen. Wenn der Hersteller eine AHK für ein bestimmtes Modell ermöglicht oder nicht frei gibt, dann hat das bestimmte Gründe.


    So gab es mal für den VW Scirocco keine AHK, für den Golf aber schon. Grund: der Scirocco hatte auf Grund der flacheren Form einen kleineren Kühler.


    Bei einem MB-Coupe war der Einbau einer AHK möglich, wenn ein größerer Kühler (aus einem anderen Modell) eingebaut wird. Das gab's sogar in der Zubehörliste einen deutlichen Hinweis.

  • Von Mazda aus ist keine AHK vorgesehen. Was aber nicht bedeutet, dass ein Hersteller einer Kupplung nicht eine ABE durch ein TÜV-Gutachten erhalten kann. Ich werde das Angebot ja wie gesagt erst einmal durch meinen Mazda-Händler prüfen lassen und ggfs. beim TÜV anfragen.
    Was die Anhängelast angeht: Wir reden hier von rund 600 - 650 kg Gesamtanhängelast, der Hänger ist gebremst und bis 100 km/h zugelassen. Im Anbau ist die Umcodierung der Steuergeräte-Software enthalten.
    Hier einmal das (fast) komplette Angebot, ich hoffe, dass ich das darf ?( :
    Ihr persönliches Angebot
    Anhängerkupplung in Erstausrüster-Qualität )
    Inkl. fachgerechter Montage mit E-Satz 13 polig ,spezifische Codierung der Software z.B. Einparkhilfe,Gespannstabilisierung,Spurassistent usw. zum Festpreis:
    Abnehmbare Ausführung: 1390,- EUR
    Die Anhängerkupplung für das obengenannte Fahrzeug wäre lagernd.
    Alle Preise sind Endpreise ohne versteckte Mehrkosten inkl. MwSt und 2 Jahre Garantie.
    Montagezeit ca. 2,5 Stunden - Kostenloser Mietwagen oder E Bike steht auf Wunsch für Sie bereit.
    Montagezeiten: Mo-Do 7:30 - 17:00 Uhr - Freitag von 7:30 - 12:00 Uhr
    Bitte Termine telefonisch mit uns abstimmen.

    Häufig gestellte Fragen

    • Wir verbauen Kupplungen von Westfalia, AL-KO, Brink und Thule (Vertragspartner). Denn nur Qualität überzeugt. Ebenso verwenden wir nur Marken-Elektrosätze der Marktführer. Nur so können wir auch gewährleisten das eventuelle Garantievorfälle nach wie vor abgedeckt sind. Wir montieren im Jahr über 1500 Kupplungen. Gehen Sie kein Risiko ein. Ein weiterer Anfahrtsweg? Oder vieleicht auch mal ein paar Euro über einem Mitbewerber? Wir bekommen immer wieder Hilferufe der Kunden, die in Betrieben waren, die nur wenige Kupplungen montieren und danach häßliche Auschnitte, Wassereintritt, Kabelbrand, zerbrochene Innenverkleidungen usw... zu bemängeln haben.
    • Alle unsere E-Sätze der neuesten Generation unterstützen die Einparkhilfeabschaltung (PDC). Es werden meistens 13-polige E-Sätze verbaut, da diese auch für Fahrradträger geeignet sind.
    • Bei vielen Fahrzeugen schreiben die Hersteller leistungsstärkere Kühler/Lüfter vor. Das ist nur in Ländern außerhalb der EU notwendig die ein heißeres Klima haben. Z.B Südafrika, Südamerika usw... Durch die Globalisierung sichern sich die Hersteller dahingehend ab. Sie machen weltweit eine Richtline. Leider auf Kosten der Kunden. Wir haben für einige Fahrzeuge durch eine besondere Programmierung die Kühlerkapazität zusätzlich angehoben. So ist die Gefahr einer Überhitzung ausgeschlossen. z.B bei allen Mercedes, BMW und Audi Modellen.
    • TÜV-Eintragung ist in den meisten Fällen nicht erforderlich, da das Gutachten bei Montage mit geliefert wird. Falls doch (Sonderanfertigungen), ist die im Angebot angegeben. Die Anhängelast ist vom Kunden selber zu prüfen . Sollte keine AHL freigegeben sein können wir eine Abnahme für den Fahrradträger zusichern.
    • Bezahlung kann in Bar, EC Karte, PayPal oder gegen eine kleine Gebühr mit Kreditkarte erfolgen

    Das hier könnte der Knackpunkt sein:
    "Sollte keine AHL freigegeben sein..."

  • Du schreibst den Fremdanbieter an und du willst das mit deinem Händler besprechen, sehr lobenswert. Aber warum fragst du nicht bei Mazda Deutschland nach?


    Mazda übernimmt am Ende die Garantien für die o. a. Baugruppen und nicht der Fremdanbieter. Oder übernimmt der auch evtl. Garantieansprüche, die Mazda wegen "Überlast durch AHK" ablehnt?


    Ob letztlich wirklich "Überlast" an einem Defekt Schuld war, lässt sich dann nur mit vielen Gutachten, Gegengutachten, Anwälten usw. klären.


    Ganz ehrlich, mir wäre das zu dünnes Eis.

  • Du schreibst den Fremdanbieter an und du willst das mit deinem Händler besprechen, sehr lobenswert. Aber warum fragst du nicht bei Mazda Deutschland nach?

    Erst einmal ist der Mazda-Vertragshändler für mich der Ansprechpartner, da ich das Auto ja bei dem kaufe (wird in zwei Wochen geliefert). Der meint, es gäbe keine AHK für den ND. Deswegen soll er das Angebot prüfen und Stellung nehmen. Der wird dann wohl mit Mazda D Kontakt aufnehmen, denn er steht ja in der Haftung, wenn er das Angebot befürwortet. Völlig unabhängig davon ist sicher eine TÜV-Abnahme und Eintragung nötig, und die will ich auch haben, damit die zulässige Anhängelast dokumentiert ist.
    Ob das Ganze geht oder nicht muss ich abwarten. Aber ohne Zustimmung von Mazda werde ich den Deal nicht machen, das ist sicher.

  • Das hier könnte der Knackpunkt sein:
    "Sollte keine AHL freigegeben sein..."

    Und daran dürfte es scheitern, die ist in den Papieren nämlich soweit ich das weiß nicht angegeben. Wozu auch, den MX5 gibts ja nicht mit AHK.

    2018 G160 SL + SP in Mondsteinweiß | Bilstein B14 | Federal 595RS-R 205/50R16 auf original Mazda 16" | CAE UltraShifter | Mishimoto Oil Catch Can | DIY Öltemperaturanzeige
    Fahrzeugthread: Joshudes Mondgestein


    2005 Volvo V50 T5 AWD M66 in Passion Red

    Fahrzeugthread: Joshudes Kümmerling Bill

  • Und daran dürfte es scheitern, die ist in den Papieren nämlich soweit ich das weiß nicht angegeben. Wozu auch, den MX5 gibts ja nicht mit AHK.

    Ältere Modelle schon. Und ein anderer Mazda-Händler meinte, in Holland gäbe es die AHK auch für den ND. Dann hätte die eine E-Prüfnummer und müsste mit der auch in D zugelassen sein. Aber warten wir es ab - meine Anfrage bei Mazda läuft. Bis dahin ist das alles nur spekulativ.

  • Nur gaaaaanz grob:


    Es gibt zwei "Gesetzesbereiche"


    Der verkehrsrechtliche Bereich: Ist alles richtig angebaut, Verkehrssicherheit usw. Dafür der TÜV/die ABE.


    Und es gibt den zivilrechtlichen Bereich, der sich aus Gewährleitung/Garantie für das Fahrzeug ergibt. Dafür hält der Händler/Mazda den Kopf hin.


    Wobei es natürlich in der Bewertung der Verkehrssicherheit eine "Schnittmenge" zwischen TÜV/ABE und Mazda gibt.