Moin.
Danke für den Bericht und bei mir steht ja auch noch ein Wechsel von H&R Federn mit Bilstein auf ein Gewindefahrwerk an, wahrscheinlich nächstes Jahr.
So sieht Deiner aber nun auch sehr stimmig und passend aus, Daumen hoch
Moin.
Danke für den Bericht und bei mir steht ja auch noch ein Wechsel von H&R Federn mit Bilstein auf ein Gewindefahrwerk an, wahrscheinlich nächstes Jahr.
So sieht Deiner aber nun auch sehr stimmig und passend aus, Daumen hoch
Hallo @Bloodimary,
netter Erfahrungsbericht, danke dafür!
Berichte doch mal vom Abstand Kotflügel-Radnarbe , das sieht auf dem zweiten Foto schon arg tief aus...
also ich habe gerade mal nach gemessen.
Vorne Abstand Kotflügel zu Mitte Narbe sind 31,5 cm
Hinten sind es 32 cm .
Ist dir das Fahrwerk zu hart?
Bin ja nun seit kurzer Zeit auch mit diesem Fahrwerk unterwegs und bin sehr zufrieden damit.
Jetzt habe ich in diesem Thread was von Eintragung beim TÜV gelesen, was mich doch ein wenig verunsichert.
Muss ich es eintragen lassen oder reicht das Mitführen der Papiere (wie Jan es mir ja eigentlich bestätigt hatte)?
Das kommt darauf an, was der Prüfer eingetragen hat.
Da wird in der Regel unterschieden zwischen unmittelbar und bei nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren.
Bei meinem Oehlins wollte der Prüfer eine unmittelbare Änderung der Papiere.
Ist dir das Fahrwerk zu hart?
nein, ich finde es so wie es ist derzeit optimal.
Wie sähe denn ein etwas weicheres Setup aus ?
Das ist das weicheste Setup das wir anbieten.
Alles was jetzt kommt wird härter, in der Regel weil das Fahrwerk ein Gutachten hat, wird es per 19.3 eingetragen und es genügt das mitführen der Papiere.
Gruß
Bei meinem Oehlins wollte der Prüfer eine unmittelbare Änderung der Papiere.
Bei meinem B14 auch, allerdings habe ich da auch direkt eine andere Rad-Reifen-Kombi eintragen lassen.
Gewissheit bringt wirklich nur der Blick auf die Eintragungspapiere, die man vom Prüfer ausgehändigt bekommt, genau.
Für meinen CAE steht z.B. drin, dass es bei nächster Gelegenheit gemacht werden muss, bis dahin ist der Wisch mitzuführen.
@Jan#SPS Sehe ich es also richtig, dass auch bei der Verbindung von Fahrwerk und Felgen nach §19.3 StVZO abgenommen wird und somit für die Hessen der Weg über die Bündelungsbehörde entfällt und man ggf. höchstens den Fahrzeugschein berichtigen lassen muss, aber keine neue Betriebserlaubnis beantragen muss?