Im § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge geregelt. Das dazu nötige Gutachten war bisher einzig den "Technischen Prüfstellen" durch den amtlich anerkannten Sachverständigen vorbehalten. Nun sieht es nach den Entwürfen der Änderungsverordnung zur StVZO so aus, dass diese bisher monopolisierte Tätigkeit auch für vom Kraftfahrtbundesamt dafür benannte Technische Dienste geöffnet wird. Der Technische Dienst der KÜS wird dann diese Gutachten zum § 21 zukünftig auch durchführen können.
Es gibt verschiedene Bereiche, in denen ein Gutachten nach § 21 nötig ist. Wenn ein Fahrzeug länger als sieben Jahre stillgelegt war, kann für das erneute Inverkehrbringen ein solches Gutachten verlangt werden.
Ein weiterer Fall ist die Begutachtung von Importfahrzeugen. Hat man beispielsweise im Urlaub in den USA, also dem außereuropäischen Raum, ein Fahrzeug gefunden und bringt es nach Deutschland, so muss es nach § 21 der StVZO begutachtet werden. Grund dafür ist die Tatsache, dass es nicht nach den in Europa einheitlich geltenden Voraussetzungen genehmigt und nicht nach europäischem Recht geprüft ist. Ein Beispiel hierfür wäre etwa die Beleuchtungs- und Signalanlage, die in den USA anders belegt ist als in Europa.
Den größten Anteil der Gutachten betrifft vermutlich Teile, die für den vorgesehenen Anbau an ein bestimmtes Fahrzeug nicht genehmigt sind. Sie müssen vom Begutachter umfänglich geprüft werden. Er muss unter anderem Berichte über die Festigkeit des Materials bzw. Berichte über die Materialeigenschaften einsehen und die Verwendungsfähigkeit prüfen.
Wenn etwa aus einer Limousine durch einen Umbau ein Pick Up wird, so entsteht ein neues Kraftfahrzeug. Hier geht es dann im Gutachten unter anderem um die komplette Prüfung des Fahrzeuges auf Verkehrstüchtigkeit und den Ausschluss von Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Die KÜS hatte mit der Neueinführung des europäischen Einzelgenehmigungsverfahrens vor 10 Jahren für sich eine Perspektive erkannt. Mit der Gründung des Technischen Dienstes war somit der Grundstein für die jetzt kommende Erlaubnis der Durchführung des § 21 der StVZO durch die KÜS gelegt.
"Die KÜS hat viele Jahre für die Liberalisierung gekämpft. Es war immer unser Anliegen, dass unsere Partner nicht gegenüber denen anderer Organisationen benachteiligt werden dürfen. Jetzt ist die Absicht erkennbar, den § 21 zu liberalisieren, und das ist gut für die KÜS und ihre Partner", sagt Peter Schuler, Bundesgeschäftsführer der KÜS und vehementer Verfechter der Liberalisierung der Technischen Überwachung in Deutschland.
Eines der letzten Monopole wird fallen § 21
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Moin,
dann ziehen hoffentlich Dekra und andere Große auch nach. Wäre sich auch für die Preise gut.
Gruß Ulli
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Moin,
dann ziehen hoffentlich Dekra und andere Große auch nach. Wäre sich auch für die Preise gut.
Gruß Ulli
Bis jetzt war es ein Monopol. Neue Bundesländer DEKRA, alte Bundesländer TÜV, Berlin Beide.
Da das Monopol fällt, können alle Prüfstellen alles prüfen. Und da das Monopol fällt, werden vorraussichtlich (Wettbewerb) auch die Preise fallen -
Donnerstag hat ja der Bundestag drüber entschieden. Mal sehen, wie lange die Umsetzung nun dauern wird. Erstmal muss ja die StVZO geändert werden und die Dienste auch genug Leute haben, die das machen dürfen, bevor das in großem Stil ausgerollt werden kann.
Der TÜV Nord braucht hierfür ja dann nicht mehr soviel Leute . Wobei es dort auch nur ausgewählte Prüfstellen sind, die das dürfen. Hier in der Kleinstadt keine Change. Denke nicht, das sich das in den nächsten 3 - 5 Jahren groß ändern wird.
Gruß Ulli
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Bis jetzt war es ein Monopol. Neue Bundesländer DEKRA, alte Bundesländer TÜV, Berlin Beide.
Also wir hier in Hessen, Mittelhessen - Wetzlar, haben ebenso TÜV und Dekra.
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Also wir hier in Hessen, Mittelhessen - Wetzlar, haben ebenso TÜV und Dekra.
Für Einzelabnahmen nach Paragraph 21 ?
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Aus aktuellem Anlass
https://www.auto-motor-und-spo…t-kippt-21-stvzo-monopol/
"Bisher durften Vollgutachten und Einzelabnahmen nach $ 21 StVZO in den alten Bundesländern nur vom TÜV und in den neuen Bundesländern ausschließlich von der DEKRA erstellt werden. Diese Monopolstellungen der Prüforganisationen wird es künftig nicht mehr geben, denn der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (15.02.2019) eine entsprechende Liberalisierung beschlossen, darauf weist die Prüforganisation GTÜ hin. Wirksam werden die Änderungen am 22.3.2019 mit der Veröffentlichung des Beschluss im Bundesgesetzblatt."