Kreafs aktuell wieder Turmalinblauer

  • Naja also da sollte man schon etwas differenzieren. Wenn man mit abgeschalteter LED Unterbodenbeleuchtung einem die Vorfahrt nimmt, wird sich keine Versicherung gegen eine Zahlung wehren können. Weder war die Beleuchtung Ursache noch hat sie den Unfall begünstigt. Pauschal zu sagen wenn ich einen nicht eingetragen Gegenstand am Auto habe bin ich "Freiwild" ist auch nicht ganz Richtig. ?(


    Oder ramm ?

    Weiß mal nach, dass die sicher aus war und nicht den anderen Teilnehmer "verwirrt" hat...


    Könnte schwierig werden. Aber bin gespannt, was der Fachmann dazu sagt.

  • Weiß mal nach, dass die sicher aus war und nicht den anderen Teilnehmer "verwirrt" hat...

    Also wenn ich das recht in Erinnerung habe, dann gilt in DE ja immer noch der Grundsatz, das man mir meine Schuld nachweisen muss. Nicht das ich meine Unschuld beweisen muss.


    Ich ich bin nur Laie auf dem Themengebiet und das wäre meine bescheidene Beurteilung dessen was ich für Fair halten würde. Um ehrlich zu sein verstehe ich nicht warum eine solche Unterboden Beleuchtung überhaupt verboten ist.

  • Also wenn ich das recht in Erinnerung habe, dann gilt in DE ja immer noch der Grundsatz, das man mir meine Schuld nachweisen muss. Nicht das ich meine Unschuld beweisen muss.


    Ich ich bin nur Laie auf dem Themengebiet und das wäre meine bescheidene Beurteilung dessen was ich für Fair halten würde. Um ehrlich zu sein verstehe ich nicht warum eine solche Unterboden Beleuchtung überhaupt verboten ist.

    Grundsätzlich gebe ich dir recht. Aber seit den ganzen Poser Kontrollen und der Kriminalisierung der Tuner bin ich da lieber vorsichtig.

    Da muss ja auch der Tuner mit einem Extra Gutachten nachweisen, dass alles richtig ist, nach Verdacht der Cops.


    Und naja Deutsche lieben ihre Regeln und Gesetze. Da steht halt eindeutig was für Lichtfarben überhaupt am Auto verwendet werden dürfen und in welche Richtung (Weiß in Fahrtrichtung etc.)

    Alles andere könnte den "eingefahrenen" Verkehrsteilnehmer ja verwirren und zu Unfällen führen.

  • ALSO: Ich fange mit der Juristen-Standardantwort 1.0 an: Es kommt drauf an.



    Ist es ein selbstverschuldeter Unfall und sprechen wir über die (Voll-)Kaskoversicherung oder ist er fremdverschuldet und geht es um die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.



    Im erstgenannten Fall ist der Inhalt des Versicherungsschutzes vertraglich geregelt und daher sehr unterschiedlich (wie zB bezüglich der Frage der Werkstattwahl). Hier dürfte aber tatsächlich in den allermeisten Fällen ein Problem (=Leistungsfreiheit der Versicherung) bestehen. Das müsste man dann im Einzelfall prüfen.



    Anders bei Fremdverschulden. Hier ist der Inhalt gesetzlich definiert und die Versicherung muss den Schaden vollständig ersetzen (auch wenn mich nicht wundern würde, wenn sich versucht, sich hierüber rauszureden…) – es sei denn, die LED haben eine Rolle bei der Unfallentstehung gespielt. Dann käme man zu einer Haftungsquote (ähnlich wie bei zu schnell vs. Vorfahrtsverletzung). Den Beweis, dass die LED eine Rolle gespielt haben, muss auch wirklich der Unfallgegner bringen.



    Lucifer Morningstar hat also Recht.