Mazda MX-5 30th Anniversary Edition
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Und dann noch ein Stoffverdeck in orange. Siehe hier:
https://www.ck-cabrio.de/verde…a-mx5-nd-verdeck-ab-2015/ -
und ich dachte immer das MAZDA Zeichen sieht anders aus man kann sich auch mal täuschen.
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Woreth -
Grade nochmal mit meinem Händler gesprochen. Bestätigt ist meiner wohl, aber eine schriftliche Bestätigung dass das alles klappt ist wohl nicht vorgesehen. Liefertermin wird vermutlich leider erst im späten Herbst sein (Nov-Dez).
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Sorry, was ist denn das für ein Blödsinn? Natürlich bekommt man für die Annahme des Vertrages seitens des Händlers eine schriftliche Auftragsbestätigung (s.o., da hatte ich einen Auszug aus meiner AB gepostet). Ohne die hat der Händler den Vertrag nicht angenommen.
Ich würde definitiv auf einer Auftragsbestätigung bestehen. Wenn das nicht klappt, findet man bei mobile.de noch gute Angebote mit kürzerer Lieferzeit.
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Auch wenn die Bestätigung nicht direkt von Mazda kommt, so sollte Dir wenigstens Dein Händler eine schriftliche Auftragsbestätigung geben.
So war es zumindest bei mir, nachdem der Händler die Bestätigung von Mazda hatte... -
Ich muss zugeben, über das vorgehen bin ich auch verwundert. Aktuell habe ich einen 1-Seite langen Kaufvertrag. Dieser ist von beiden Seiten unterschrieben. Keine AGB, kein Vorbehalt der Bestätigung durch Mazda. Nur Modell, Preis ungefährer Liefertermin.
Somit, und ich bin was das angeht halbwegs firm, haben der Händler und ich eigentlich einen Vertrag geschlossen den nun jeder für sich einhalten muss.
Und sowas ist mir ehrlicherweise gesagt noch nicht passiert. Normalerweise ist allermindestens 1-2 Seiten AGB mit dran. Und ich spreche jetzt auch nicht über irgendeinen Fähnchenhändler, nein , reguläres Mazda-Autohaus das laut veröffentlicher Jahresabschlüsse gar nicht so klein ist. -
Ich muss zugeben, über das vorgehen bin ich auch verwundert. Aktuell habe ich einen 1-Seite langen Kaufvertrag. Dieser ist von beiden Seiten unterschrieben. Keine AGB, kein Vorbehalt der Bestätigung durch Mazda. Nur Modell, Preis ungefährer Liefertermin.
Somit, und ich bin was das angeht halbwegs firm, haben der Händler und ich eigentlich einen Vertrag geschlossen den nun jeder für sich einhalten muss.Da hat der Händler zu wenig ausgehändigt. Wenn Du firm bist, solltest Du aber wissen, dass Autokaufverträge zu 99,9% immer erst durch die Auftragsbestätigung wirksam werden.
Zitat "Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Stand 12/2016)": "Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt". D.h. ohne Bestätigung der Bestell-Annahme besteht auch keine Lieferpflicht.
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Ebendessen wundert mich das ja. Die Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn in den übergebenen Dokumenten auch darauf hingewiesen wird. Und das ist ja bei mir nicht der Fall. Folge ist, gültig ist, was beiden Parteien zum Zeitpunkt der Unterschrift vorlag, und das ist mein 1-Seiter.
Klar, wenn der Händler am Ende das Fahrzeug warum auch immer nicht zu dem Preis liefern kann, werde ich mir gut überlegen, was ich daraus mache. Recht haben und Recht bekommen sind ja immer 2 Paar Stiefel.