ohm es ging mir nicht um deinen Fall, sondern der Behauptung, dass sich Gerichte darüber streiten, und weiter, dass wir mit Halbwissen (obwohl ein eindeutiger Gesetztes-Text zitiert wurde) auch nichts erreichen. Nicht mehr nicht weniger.
Aber schön, wie du drauf reagierst. Zeigt für mich persönlich, dass ich hier ganz besonders meiner üblichen Vorgehensweise folgen sollte: kein Kommentar, solange ich nicht auch die Gegenseite gehört habe. Ob hier alles wirklich so unprovoziert, wie geschildert, stattgefunden hat?
Mitleid, Unverständnis oder grenzenloser Neid der Besitzlosen
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Ich ahbe mir einige Seiten dieser Disskusion durchgelesen. In Ihr steckt eine Menge Agressivität.
Jungs so wird das nix mit Frieden auf der Straße.
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ohm es ging mir nicht um deinen Fall, sondern der Behauptung, dass sich Gerichte darüber streiten, und weiter, dass wir mit Halbwissen (obwohl ein eindeutiger Gesetztes-Text zitiert wurde) auch nichts erreichen. Nicht mehr nicht weniger.
Aber schön, wie du drauf reagierst. Zeigt für mich persönlich, dass ich hier ganz besonders meiner üblichen Vorgehensweise folgen sollte: kein Kommentar, solange ich nicht auch die Gegenseite gehört habe. Ob hier alles wirklich so unprovoziert, wie geschildert, stattgefunden hat?Weißt du, wenn alles so simpel wäre wie > ich lese den Gesetzestext und dann hat sich’s<, brauchte man fast keine Gerichte mehr. Und—das fände ich persönlich weniger gut, fast keine Rechtsanwälte die damit ihr Geld verdienen und Mandanten vertreten.
Du hast bewiesen, dass Du googeln kannst und hast den Text zu § 12 Nr. 2 StVO gefunden, sehr gut.
Du willst Gerichtsverfahren zu § 12 StVO finden. Googeln, googeln googeln. Zu Juris wirst Du keinen Zugang haben, aber es gibt seitenweise Ergebnisse zu Urteilen entsprechender Verfahren.–Da werden sie geholfen—
Ja mag sein, über die Auslegung streiten sich Parteien vor Gerichten seit Jahren, mir wechselnden Entscheidungen
In den von mir genannten Gerichtsverfahren,die sich mit dem Parken und Halten im Sine der StVO beschäftigen, geht es nie darum die Gesetzesnorm anzuzweifeln, also gibt es diesen Text des § 12 Nr. 2 StVO (Straßenverkehrsordnung), sondern z.B. (zum Beispiel) darum, ist das maßgebende VZ (Verkehrszeichen) so aufgestellt, dass es sichtbar ist, ist es verbotswidrig aufgestellt, hat das erlaubte Be-und Entladen (dass auch länger als ----drei Minuten--- dauern darf) stattgefunden, wurde es ohne Verzug durchgeführt, was hat den Verzug hervorgerufen, war der Verzug durch den Verursacher hervorgerufen oder durch einen Dritten, war der Verzug abzuwenden, lagen besondere Umstände vor, die den Verzug rechtfertigen usw usw.
Maßgebend für ein „eingeschränktes Haltverbot“ (ja ohne –e-), das du ja angesprochen hast ist nach StVO das VZ (Verkehrszeichen) 286.
Kannst Du dir jetzt vorstellen, dass es Gerichtsverfahren gibt, die sich mit dem Parken und Halten beschäftigen? Wenn nicht ist es aber auch nicht tragisch, ich missioniere ja nicht. Möglicherweise hat es anderen geholfen den Sachverhalt verständlicher zu machen.
Ob hier alles wirklich so unprovoziert, wie geschildert, stattgefunden hat?
Was Deinen letzten Satz betrifft, bist Du etwas über das Ziel hinausgeschossen. Wir sind hier in einem Forum wo jeder etwas schreibt, da könnte man jedes Wort von jedem in Zweifel ziehen. Es sei den man verursacht bewusst eine Provokation. Das---macht sich nicht wirklich gut.Und---es bedarf keines Kommentars durch dich, lies es, glaub es , oder lass es, glaube es nicht. Ich werde mich hier nicht in eine ausufernde OT Auseinandersetzung begeben.
Dafür macht das Forum einfach zu viel Spaß -
für ein friedliches Miteinander ist es manchmal auch wichtig, es einfach mal gut sein zu lassen.
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für ein friedlichen Miteinander ist es manchmal auch wichtig, es einfach mal gut sein zu lassen.
stimmt
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Heute Morgen hatte ich seit lagem mal wieder einen Spezialisten an der Hacke...
Drängelte, fuhr mal rechts rüber auf den Seitenstreifen und hat dabei fast einen Radfahrer abgeschossen und gab mir anschließend Lichthupe.
Vor mir ein C63 AMG, der ganz entspannt entsprechend der Tempolimits unterwegs war, wie ich auch.
Als am nächsten Kreisel alle vor mir weg waren und ich freie Bahn hatte, habe ich mal ordentlich auf Landstraßentempo hochbeschleunigt und Kollege Dränger schön hinten drin gehangen...
Jedenfalls so ungefähr bis 60 oder 70, dann kam das Turbodieselloch und er nicht mehr hinterher.
Wütend fuhr er mir mindestens 30 Sekunden mit Fernlicht hinterher und gestikulierte Wild an der nächsten Abbiegung ich solle ihm folgen
Er bog dann ab und war weg.
Ich hab mir dann an der Firma nochmal mein Auto von hinten angeschaut - alles leuchtet regulär, es tropft nix, es hängt nix runter, alles so wie es sein muss.
Keine Ahnung was das schon wieder fürn Honk war... -
Kennt Ihr die, welche abwarten bis man mal etwas näher an sie rangefahren ist und dann betätigen sie ihre Scheibenwaschanlage!
Meinen wohl die Brühe würde bei offenen Verdeck uns in den Innenraum fliegen.
Da sieht man mal wieder das die keine Ahnung haben, fliegt doch alles drüber weg .
Das ist mir jetzt schon mehrmals passiert. Ich glaube nicht, das der vor mir fahrende wirklich seine Scheiben reinigen wollte.Nein, ich bin nicht zu dicht aufgefahren, immer so wie es sich gehört !
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Ich dwnke das hängt wohl ganz extrem vom Abstand ab. Ich hatte jedenfalls schonmal die Plörre auf dem Kopf.
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Ich dwnke das hängt wohl ganz extrem vom Abstand ab.
Das hängt definitiv von der Geschwindigkeit ab. An der Ampel stehend sollte man schon zu gewissen Zeitgenossen Abstand halten. Ab ca. 60 kmh geht alles über den Innenraum weg. Erstaunlicherweise macht die Scheibenwaschanlage von 50m voraus fahrenden Fahrzeugen zum teil hässliche Flecken auf der Motorhaube.
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Hi Ihr Kunden gibts...und die Scheibenwischwasser Nummer soll ja anpinkeln heisen-wer es nötig hat