Ändert aber nichts daran, dass die Reaktion von dem Angestellten übertrieben war...
Ja völlig überzogen und sicherlich weit außerhalb seiner Stellenbeschreibung. Ich hatte zu der Frage geantwortet, warum ich nicht weggefahren sei. Der Grund warum ich geblieben bin war der, dass ich ja den alten Herrn abholen wollte und eigentlich dachte er würde jeden Moment erscheinen.
Aber ob nun parken oder halten, wäre irgendein Verstoß gegen was auch immer zu ahnden gegewesen, hätten die Blauen es getan. Nur ---sie haben nichts veranlaßt! Was denn auch, dort wird natürlich ein- und ausgestiegen.
Aber Obacht: Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt!
Ja mag sein, über die Auslegung streiten sich Parteien vor Gerichten seit Jahren, mir wechselnden Entscheidungen. Es kommt in der Einzelfallentscheidung dann immer noch darauf an, ob ich die erkennbare Absicht gehabt haben könnte, das Fahrzeug verlassen zu wollen usw usf. Ist müßig sich hier und jetzt um die Auslegung zu bemühen.
Ich befand mich nicht im öffentlichem Verkehrsraum und dieser Raum (Platz vor dem Ausgang) war auch nicht der Öffentlichkeit gewidmet (wenn privater Raum zum öffentlichen Raum wird, geht aber nicht durch einfaches einseitiges Erklären). Das Krankenhaus und das Areal ist wenn Du so willst, "privater" Raum, auf dem möglichweise die STVO für gültig erklärt wurde, aber auf dem Verstöße nicht durch Vertreter des Staates geahndet werden. (Ausgenommen Gefahrenabwehr, die greift auch in Deinem Wohnzimmer ) Deswegen haben die Blauen auch nichts in der Hand gehabt um mich mit einem Verwarngeld zu belegen.