Ich bin mir fast sicher, dass ich dem hinterher gefahren wäre, bis sich die Gelegenheit ergeben hätte, die Abschlepphaken beim Cayenne als Türöffner zu benutzen... Von der Justiz erwarte ich da nunmal nichts...
Mitleid, Unverständnis oder grenzenloser Neid der Besitzlosen
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Ok, erster Gedanke, wie oben zu lesen, dem Typ auf die Fresse.... Blöderweise ist man dann ja später nachher selber dran... Also was tun? Anzeige bringt irgendwie wohl nichts, schätze ich... aber so unkommentiert so nem Penner so etwas durch gehen lassen kann auch nicht richtig sein...Tja, was tun?
By the way... ist mit 50 auf der Landstr. wo 100 erlaubt ist, nicht auch schon Nötigung?... Also zumindest wenn man da auch 100 fahren kann....
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Ist halt schwer für die Justiz, den Fall aufzuklären, wenn es zwei gleich starke Parteien gibt, die etwas gegensätzliches aussagen. Grundsätzlich habe ich schon Vertrauen in die Justiz, aber es muss halt nachgewiesen werden. Das ist in diesem Fall wahrscheinlich nicht möglich. Ich habe mich gestern Abend noch mit einem RA darüber unterhalten (aus unserem Freundeskreis).
Ja, es ist der erste Gedanke: "Dem fahre ich hinterher und zeige ihm, wo es lang geht". Ist sicher auch verständlich. Aber so eine Situation kann dann richtig eskalieren und man begibt sich u.U. auf die gleiche Schiene.
/edit:
Es gibt so weit ich weiß nur eine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen, nicht auf Landstraßen. Ich habe ja auch nichts dagegen. Leben und leben lassen .. hier bekommt das allerdings eine andere Bedeutung.
Wolfram
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Das Problem mit der Beweissmittelsicherung ist ja eher... WIE? Technische Mittel wie DASHCAMS vorne und hinten sind ja grundsätzlich erstmal nicht angesagt, obwohl es wohl schon Richter gab, die dieses Material zugelassen haben....
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Eine Dashcam wäre auf jeden Fall eine Hilfe, auch wenn sie bei einer Verhandlung nicht als gültiges Beweismittel anerkannt ist.
Dashcams sind laut OLG Stuttgart als Beweismittel grundsätzlich zulässig.
http://www.olg-stuttgart.de/pb…+werden/?LISTPAGE=1178164 -
es geht ja im diesem Falle nicht um Nötigung (drängeln ,Lichthupe usw.),
sondern so wie Wolfram das erlebt hat ,ist das gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Hier wurde mit der Gesundheit von Menschen "gespielt"!
Wenn hier ein junger Typ zwischen realer Welt und der virtuellen Welt mit Crashspielen nicht mehr
klar kommt ist er eine allgemeine Gefährdung für den Straßenverkehr und Menschen -
Leider scheint dieses Spielchen bei einigen Zeitgenossen mit "Kompensationsbedarf" recht beliebt zu sein. Mir ist es auch schon passiert das Jemand durch grundloses Schleichen einen Überholversuch provoziert und dann diesen verhindert.
Nun beim letzten Mal bin ich dann in der Pfalz einem Wegweiser "Bismarckturm" gefolgt und habe so noch ein schöne Strecke von Leistadt nach Höningen gefunden.
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Nun beim letzten Mal bin ich dann in der Pfalz einem Wegweiser "Bismarckturm" gefolgt und habe so noch ein schöne Strecke von Leistadt nach Höningen gefunden.
Klingt verdächtig nach Lindemannsruhe .
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Ich habe mal einen Bericht über genau solche Situationen gelesen und das man sowas auf jeden Fall zur Anzeige bringen soll. In dem Bericht hieß es auch, daß eine Anzeige gute Aussichten auf Erfolg hat, da man davon ausgeht, daß derjenige der die Anzeige stellt, keinen Grund hat, sich sowas auszudenken und ihm vor Gericht geglaubt wird, auch wenn Aussage gegen Aussage steht.
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Ich halte euch auf dem Laufenden.