Welche Dashcam?

  • Wenn du die Dashcam im Urlaub verwendest, weil du z.B. eine Passfahrt mitfilmen möchtest, dann kannst darüber alles steuern.

    Das du das Handy während der Fahrt nicht benutzen darfst dürfte ja hinlänglich bekannt sein....für die die es nicht Wissen...in D 100€ und nen Punkt in Flens *Oberlehrermodus nun aus* :) Was bitte willst du beim Filmen mit dem Handy bedienen ? Die Kameras die ich kenne, kannst du die Bildwiderholfrequenz, Parkraumüberwachung, Ausschaltzeit, Auflösung ect. per APP konfigurieren...und natürlich die Videos runter laden ohne die SD Karte zu entfernen. Selbst da muss man aufpassen, da manche APP nicht 1:1 in der Auflösung runter laden.

    Du kannst nicht zoomen, schwenken usw. das ist ja auch nicht die Bestimmung der Cam`s

    Kurzum, der Sinn ist mir nicht klar .... ok, muss mir ja auch nicht


    Sebastian S.

    Das es natürlich kein Full HD ist, ist klar. Wenn du Action Cam`s nimmst, sind die natürlich besser aber auch größer und teurer, will sagen das Klau verhalten der Langfinger wird angeregt, oder musst jeden Abend oder wenn du das Auto verlässt abbauen. Da bin ich ehrlich...zu faul :)

    Meine Videos vom letzten Roadtrip die hier verlinkt sind alle mit der DashCam gemacht, für meine Bedürfnisse ausreichend. Gut, das mag jeder anders sehen.

  • Kasselaener Danke für deine spitzfindige Nachfrage.


    Natürlich bin ich mir dessen bewusst das ich das Smartphone während der Fahrt nicht bedienen darf.


    Ich kann aber durchaus vor einem Pass rechts ranfahren, alle notwenigen Einstellungen über das Smartphone vornehmen, die Aufnahme starten und dann weiterfahren.


    Während der Fahr kann ich dann kurz auf das Smartphone schauen, dass bei mir direkt unter dem MZD angebracht ist, um zu sehen ob alles stimmt. Das ist nicht verboten.

  • Nun, wenn du das als spitzfindig ansiehst, soll es so sein. Gemeint war es aufklärend, aber seid drum.

    Die Bestimmung einer DashCam ist das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen. Zündung an und "Aufnahme" .

    Wenn du Filmchen für YouTube o.ä. aufzeichnest, musst du sehr Vorsichtig sein und auch geltende Datenschutzregeln beachten. Aber das weißt du ja selber... Ich möchte ja nicht spitzfindig verstanden werden :)

    Was die Bedienung des Smartphones während der Fahrt betrifft (stehend und laufender Motor inbegriffen) hat ja auch mein Vorredner dargelegt.


    P.S. Glaube in der Schweiz war es, ist der Betrieb einer DashCam verboten ! Das die Schweiz sehr teuer ist ..... bekannt, bei Strafen ist das genauso.

    Vorher schlau machen, ob in dem Land wo ich bin, DashCams bzw. deren Betrieb erlaubt ist.

  • Ronotto

    Die Nutzung ist verboten, wenn mans genau nimmt und somit auch das Draufschauen.


    Gruß Martin

    Nein, zum Glück nicht, denn dann dürftest DL es auch nicht als Navi nicht nutzen.

    Wenn Sie Ihr Handy während der Fahrt nicht in der Hand halten, sondern es sich in einer Halterung befindet, dürfen Sie es als Navigationsgerät benutzen. Rechtssaussage ADAC.


    Die Bedienung elektronischer Geräte ist, wenn der Wagen nicht abgeschaltet ist (auch Start/Stop zählt da nicht an der Ampel) untersagt. Da geht ja auch so weit, das Tesla Model 3 Fahrer vor Gericht verloren hat, der den Intervall von seinen Scheibenwischer auf dem zentralen Display während der Fahrt umgesgellt hatt.

    Grüße


    Andreas


    MX-5 G184 Signature in schwarz, Öhlins Road & Track (70/40), I.L. Motorsport Domstrebe (Front + Heck), Zymexx Blinker

  • Nein, zum Glück nicht, denn dann dürftest DL es auch nicht als Navi nicht nutzen.

    Wenn Sie Ihr Handy während der Fahrt nicht in der Hand halten, sondern es sich in einer Halterung befindet, dürfen Sie es als Navigationsgerät benutzen. Rechtssaussage ADAC.


    Die Bedienung elektronischer Geräte ist, wenn der Wagen nicht abgeschaltet ist (auch Start/Stop zählt da nicht an der Ampel) untersagt. Da geht ja auch so weit, das Tesla Model 3 Fahrer vor Gericht verloren hat, der den Intervall von seinen Scheibenwischer auf dem zentralen Display während der Fahrt umgesgellt hatt.

    hast völlig Recht, da war ich offensichtlich falsch informiert und bitte meinen Kommentar zu ignorieren. Danke


    Gruß Martin

  • Nein, zum Glück nicht, denn dann dürftest DL es auch nicht als Navi nicht nutzen.

    Wenn Sie Ihr Handy während der Fahrt nicht in der Hand halten, sondern es sich in einer Halterung befindet, dürfen Sie es als Navigationsgerät benutzen. Rechtssaussage ADAC.

    Das alles ziemlich schwammig. Wenn du den §1 der StVzO nimmst hast du eh verloren. Jeder Gutachter wird dir darlegen, wenn du abgelenkt und da was rum fummelst,

    es zum Crash kommt, du mindest eine Teilschuld verbraten bekommst. Aber das ist hier nicht das Thema.

    Generell gilt, das ist richtig, das Handy darf NICHT in die Hand genommen werden. Die Ordnungshüter fahren mit Zivielfahrzeugen und Filmen das sogar mit,

    im Schwerverkehr sogar mit Wohnmobilen !! und Kamera Technik wo man in die Führerhäuser der LKW schaut....


    Wir kommen hier aber nun Meilenweit von der DashCam weg. Also nochmals, ich kann meine auch per Handy bedienen, aber das sind nur die Aufnahme Sequenzen 1,3, 5 oder

    unendlich, Parkraumüberwachung, Formatieren der Speicherkarte, Auflösung des Videos, Zeit Datum, einzustellen.

    Wenn der TE bedienen möchte...per FB z.b. gibt es auch Cam`s mit einer Fernbedienung. Das wäre sicherlich einfacher als auf dem Handy rum zu drücken.

    Ich meine mal gelesen zu haben, das die Handy Bedienung nur den Sinn für Firmware Updates Sinn macht um dieses quasi auf die Kamera zu spielen.

  • Das alles ziemlich schwammig. Wenn du den §1 der StVzO nimmst hast du eh verloren. Jeder Gutachter wird dir darlegen, wenn du abgelenkt und da was rum fummelst,

    es zum Crash kommt, du mindest eine Teilschuld verbraten bekommst. Aber das ist hier nicht das Thema.

    Fummeln darf natürlich auch nicht! Inzwischen gilt das aber auch für alle elektronischen Geräte. Auf der Smartwatch irgendwas antippen ist zB auch nach der Gesetesneufassung verboten.

  • P.S. Glaube in der Schweiz war es, ist der Betrieb einer DashCam verboten ! Das die Schweiz sehr teuer ist ..... bekannt, bei Strafen ist das genauso.

    Vorher schlau machen, ob in dem Land wo ich bin, DashCams bzw. deren Betrieb erlaubt ist.

    Die Schweiz meide ich mittlerweile, weil mir deren Anti-Autofaher und die Preise nicht mehr ganz passen.


    Nein, zum Glück nicht, denn dann dürftest DL es auch nicht als Navi nicht nutzen.

    Wenn Sie Ihr Handy während der Fahrt nicht in der Hand halten, sondern es sich in einer Halterung befindet, dürfen Sie es als Navigationsgerät benutzen. Rechtssaussage ADAC.


    Die Bedienung elektronischer Geräte ist, wenn der Wagen nicht abgeschaltet ist (auch Start/Stop zählt da nicht an der Ampel) untersagt. Da geht ja auch so weit, das Tesla Model 3 Fahrer vor Gericht verloren hat, der den Intervall von seinen Scheibenwischer auf dem zentralen Display während der Fahrt umgesgellt hatt.

    Danke für die Klarstellung!

    Das alles ziemlich schwammig. Wenn du den §1 der StVzO nimmst hast du eh verloren. Jeder Gutachter wird dir darlegen, wenn du abgelenkt und da was rum fummelst,

    es zum Crash kommt, du mindest eine Teilschuld verbraten bekommst. Aber das ist hier nicht das Thema.

    Du machst hier das gleiche wie im E-Auto-Thread. Wenn du argumentativ nicht mehr weiter weißt, dann holst du die große Keule raus. Jetzt kommst du mit dem Totschlag-Argument § 1 StVO. :/


    Und wenn mir der Himmel auf den Kopf fällt, dann brauche ich auch kein Auto mehr!

  • ....

    Und wenn mir der Himmel auf den Kopf fällt, ....

    Dann ... tja, dann hast Du einen erweiterten Horizont 8) ;)

    (ber)ND gut ... ALLES gut!:thumbsup:

    2020er MX-5 ND ST G132 Sel +iAS (2017er MX-5 ND RF G160 SP+SL)

    2021er Suzuki Swift Sport 1.4 Boosterjet Hybrid (2020er CX-30 G150 Sel +Design +iAS)

    Wer mit mir nicht auskommt, muss einfach noch ein 'bisschen' an sich arbeiten! :D

    Einmal editiert, zuletzt von berND ()