Nochmals Frage an die Räderexperten, Reifenfreigabe

  • Doch, genau das steht in der ABE.
    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
    The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

    Genau das scheint der Kanckpunkt zu sein : Denn genau dieser Passus steht in der mir vorliegenden ABE nicht!
    Es steht drin: "Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE dieses Rades eine Freistellung von der Pflicht zur Berrichtigung der Fahrzeugpapiere enthält".
    Und diese Freistellung kann ich jedenfalls in der ABE nicht finden.
    Noch mal zum Erlöschen der ABE bei Serienänderungen: Das ist mir schon klar und war auch nicht Gegenstand meiner Frage.
    Und: Es geht tatsächlich um den G160, alles Serie.


    Der Reifenhändler , der mich gestern nochmal zurückgerufen hatte, sagte mir jedenfalls, daß nach Rücksprache mit dem TÜV Prüfer, diese Kombi sei ohne Eintragung nicht möglich, auch wenn diese Rad/Reifenkombi in der ABE aufgelistet sei.
    So wird aus einem einfachen Winterräderkauf schon eine nervige Sache. Ich habe eigentlich auch nichts dagegen die 195/50/16 zu fahren, aber die Reifenauswahl in dieser Größe beschränkt sich fast nur auf ältere Reifengenerationen. Und wenn ich schon einen Tausi ausgeben, möchte ich eigentlich die neuesten Reifenentwicklungen mitnehmen.
    Grüße
    TTempodrom

  • @TTempodrom einfach mal das Gutachten lesen. Dort stehen die Auflagen drin und sind spätestens beim zweiten Lesen auch verständlich.


    Nicht immer andere die Arbeit machen lassen ;) .

    Du kannst mir glauben, ich hab das Gutachten bestimmt fünf mal gelesen; 2 mal sogar mit dem Reifenhändler zusammen.Und der war letztendlich auch überfragt und musste sich mit dem TÜV kurzschließen.
    By the way: Wofür, wenn nicht auch zum Fragen stellen, ist Deiner Meinung nach dieses Forum da ? :?:


  • By the way: Wofür, wenn nicht auch zum Fragen stellen, ist Deiner Meinung nach dieses Forum da ? :?:

    Rate mal mit Rosental ;) .


    Warum stellt man Fragen und gibt nur einen Teil der eigenen Info preis ?

  • Welche Infos hab ich denn nicht preis gegeben?

    Um es kurz zu machen. Du hast nur preis gegeben (ist weniger zum aufzählen)


    1: Du warst bei Ahnungslosen Reifenhändler
    2: Es gibt ein Gutachten für G160 mit drei Reifengrößen inkl. 205/50 16



    Zaubere dir aus diesen Infos mal die passende Antwort zusammen. Ist so ähnlich wie "morgen wird es regnen"

  • Um es kurz zu machen. Du hast nur preis gegeben (ist weniger zum aufzählen)
    1: Du warst bei Ahnungslosen Reifenhändler
    2: Es gibt ein Gutachten für G160 mit drei Reifengrößen inkl. 205/50 16



    Zaubere dir aus diesen Infos mal die passende Antwort zusammen. Ist so ähnlich wie "morgen wird es regnen"

    Dann hätte ein einfaches: "Ich brauch mehr input" in Deinem Beitrag doch gereicht, aber zu schreiben: Ich möge doch genauer lesen und nicht immer Andere die Arbeit machen lassen".
    Na ja , für mich ist das Thema jetzt durch: Ich werde jetzt entweder die 195er auf 16 Zoll ordern, oder swappe doch auf die 17 Zoll mit 205/45 .

  • Ich hatte jetzt mehrmals darauf hingewiesen, dass Rial (übrigens absolut vorbildlich und leider die Ausnahme)

    • die ABE
    • das Gutachten zu ABE
    • die Anlage zum Gutachten

    veröffentlicht. Drei verschiedene Dokumente. Erst alle drei zusammen ergeben das vollständige Bild. Genau aus diesen Dokumenten zur Milano in 6.5x16 ET40 hatte ich oben zitiert.


    Mehr sage ich dazu nicht mehr, denn meine Aussagen sind ohnehin rein private Ansichten. Ich bin weder Kfz-Meister, noch Gutachter oder Sachverständiger. Ist vielleicht alles Unsinn, was ich erzähle. So, wie das im Internet nun einmal so ist. :)

  • Du hast mit der Freistellung recht. Diese ist in der allgemeinen ABE zur Felge, aber nicht in der Anlage drin.


    Deshalb ist IMHO zumindest der 1.Teil des Passus:


    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält


    aus der Anlage zur ABE überflüssig und führt zur Verwirrung. Denn die Freistellung ja in der allgemeinen ABE drin. Sieht für mich nach sinnlos kopiertem Text-Baustein aus. Auch meine rein private Meinung ohne juristischen Background.

  • Du kannst mir glauben, ich hab das Gutachten bestimmt fünf mal gelesen; 2 mal sogar mit dem Reifenhändler zusammen.Und der war letztendlich auch überfragt und musste sich mit dem TÜV kurzschließen.By the way: Wofür, wenn nicht auch zum Fragen stellen, ist Deiner Meinung nach dieses Forum da ? :?:

    Dann hätte ein einfaches: "Ich brauch mehr input" in Deinem Beitrag doch gereicht, aber zu schreiben: Ich möge doch genauer lesen und nicht immer Andere die Arbeit machen lassen".Na ja , für mich ist das Thema jetzt durch: Ich werde jetzt entweder die 195er auf 16 Zoll ordern, oder swappe doch auf die 17 Zoll mit 205/45 .

    Setzen 6 :thumbdown: und schon wieder am fordern


    Man hätte auch im Vorfeld genauer mit seinen Ausführungen sein können.



    Das ist in letzter Zeit ein immer größer werdendes Problem mit dem "fordern" öffentlich im Forum, per PN und sogar per Mail :thumbdown: , wie auch schon einiger andere User hier festgestellt haben.


    Fakt ist: Die die ein gewisses Wissen haben, werden sich immer weiter zurück ziehen. So wie man es schon seit einiger Zeit beobachten kann.


    Ich werde bis auf weiteres das tun was in meiner Signatur steht.

  • Hallo, ich habe nirgends etwas gefordert. Ich habe lediglich eine Frage gestellt. Und wenn Dir das zu fordernd erscheint, dann antworte doch bitte gar nicht erst oder setze mich meinetwegen auf Deine Ignore-Liste.


    Um dieses Thema jetzt vielleicht zum Abschluß zu bringen:


    Ich war heute noch einmal bei meinem Reifenhändler. War ein sehr gutes Gespräch:Nach Rücksprache mit Kollegen und vor allem mit 2 TÜV-Leuten, stellt sich die Lage so dar:
    Wenn ich die Reifengröße 205/50 16 fahren will, so muß diese in die Papiere eingetragen werden. Es gibt in der ABE zur RIAL-Felge keine Befreiung zum Nachtrag i.d. Papiere.Punkt.
    Deswegen werde ich jetzt auf 17 Zoll umswappen und folgende Kombi bestellen:


    RIAL Milano 7Jx17 ET 44 mit Kleber 205/45 17 88V Krisalp HP3 , aktive Reifendrucksensoren. Die Räder kosten insgesamt 100 € mehr als die 16 Zoll Variante mit 195/50 16.
    Damit kann ich gut leben und der Nerv hat ein Ende.
    Grüße
    TTempodrom